Die Glarner Kantonalbank hat beschlossen, ihre Call-Option für die ausstehende 2% Nachrangige Additional Tier-1-Anleihe (AT1-Anleihe) mit einem Nennwert von 100 Millionen Franken (ISIN: CH0373476511) am ersten Call-Datum, dem 15. Mai 2024, nicht auszuüben. Gemäß den Bedingungen der Anleihe werden die Obligationen ab (aber ohne) dem ersten Call-Datum in jeder folgenden Fünf-Jahres-Periode zu einem jährlichen Zinssatz verzinst, welcher dem relevanten Kapitalmarktsatz (festgelegt an jedem Coupon-Bestimmungsdatum) plus einer Marge entspricht. Die Zinszahlung erfolgt jährlich im Nachhinein am 15. Mai eines jeden Jahres.
Unter Einhaltung einer 30-tägigen Notifikationsfrist und nach vorheriger Genehmigung des Regulators kann die AT1-Anleihe von der Glarner Kantonalbank künftig nach eigenem Ermessen am 15. Mai eines jeden Jahres zurückgenommen werden. Die Entscheidung zur Ausübung des Call-Rechts wird von der Glarner Kantonalbank basierend auf den zugrunde liegenden Marktbedingungen, wirtschaftlichen Aspekten, dem aufsichtsrechtlichen Wert des Instruments und der eigenen Kapitalplanung getroffen.