
Die Grünen haben am 23. Mai 2025 scharfe Kritik an den Haushaltsplänen von Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) und Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) geäußert. Parteivorsitzender Felix Banaszak wirft der Regierungskoalition Wortbruch und Haushaltstrickserei vor. Er warnt, dass die geplanten Kürzungen beim Klima- und Transformationsfonds (KTF) die wirtschaftliche Grundlage gefährden könnten.
Banaszak betont, dass die Zustimmung der Grünen zur Einrichtung eines kreditfinanzierten Sonderbudgets von 500 Milliarden Euro für Infrastruktur und Klimaschutz von der Bedingung abhing, dass diese Mittel zusätzlich zum regulären Bundeshaushalt investiert werden. Diese Garantien scheinen nun in Zweifel gezogen zu werden, was das Vertrauen der Grünen in die Koalition erschüttert.
Kritik an Haushaltsplänen
Die Bedenken der Grünen sind nicht unbegründet. Es besteht die Sorge, dass Gelder aus dem Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaschutz zweckentfremdet werden könnten. Banaszak fordert von der Regierung Verlässlichkeit und Investitionsmut, um die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands zu sichern. Laut den Vereinbarungen sollen 400 Milliarden Euro in die Infrastruktur und 100 Milliarden Euro in den klimagerechten Umbau fließen.
Das Finanzministerium hingegen betrachtet die Kritik als unbegründet. Es weist auf eine geplante Mittelzuweisung von zehn Milliarden Euro pro Jahr aus dem Sondervermögen in den KTF zwischen 2025 und 2034 hin. Allerdings sehen Experten Probleme in der Verschiebung einiger Ausgabenprogramme aus dem Bundeshaushalt in den KTF, was nur einen kleinen Teil der notwendigen Finanzierung abdeckt.
Details zum Sondervermögen
Im Kontext dieser Debatten hat der Bundesrat bereits dem Schuldenpaket zugestimmt, das eine Änderung des Grundgesetzes (GG) beinhaltet. Diese Anpassung schränkt die Schuldenbremse ein, sodass bestimmte Ausgaben – darunter Verteidigung, Zivil- und Bevölkerungsschutz sowie Nachrichtendienste – ab 1% des Bruttoinlandsprodukts nicht mehr berücksichtigt werden müssen. In diesem Rahmen wird ein neues Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität in Höhe von 500 Milliarden Euro eingerichtet.
Von diesen 500 Milliarden Euro fließen 100 Milliarden Euro in den Klima- und Transformationsfonds, während weitere 100 Milliarden Euro den Bundesländern zur Verfügung stehen. Um jedoch die Änderungen umzusetzen, ist ein Errichtungsgesetz des Bundestages erforderlich. Die geplanten Investitionen müssen zudem „zusätzlich“ zur üblichen Haushaltsführung erfolgen, d.h. der Investitionsanteil im Bundeshaushalt muss 10% der Gesamtausgaben ohne Sondervermögen übersteigen.
Die konkrete Verwendung der Mittel ist bislang noch nicht festgelegt. Die Koalitionsverhandlungen zwischen CDU/CSU und SPD stehen in diesem Zusammenhang unter Beobachtung. Die Infrastruktur, die förderfähig ist, umfasst eine Vielzahl von Bereichen, darunter Zivil- und Bevölkerungsschutz, Verkehrsinfrastruktur, Krankenhaus-Investitionen, Energieinfrastruktur, Bildungs- und Wissenschaftsinfrastruktur sowie die Digitalisierung.
Anträge auf einen Finanzierungsbedarf aus dem Sondervermögen kommen unter anderem von der Deutschen Bahn, die 148 Milliarden Euro für Schieneninfrastruktur beantragt hat. Auch im Gesundheitswesen könnte die angestrebte Krankenhausreform teilweise aus dem Sondervermögen finanziert werden. Zudem sind Investitionen in die Digitalisierung von Schulen sowie in den Bau und die Sanierung von Schulgebäuden und Kitas geplant. Private Unternehmen haben ebenfalls die Möglichkeit, durch öffentliche Aufträge und Förderprogramme an diesem Sondervermögen zu partizipieren.
Die konkrete Ausgestaltung der Mittelverwendung bleibt jedoch von der zukünftigen Bundesregierung und den jeweiligen Bundestagsfraktionen abhängig. Es bleibt abzuwarten, ob die Regierung die Anforderungen und Erwartungen erfüllen kann, die sowohl von den Grünen als auch von den Bürgern gestellt werden.
Für weiterführende Informationen über die Kritik der Grünen und die aktuellen Haushaltspläne siehe Digital Daily und die Analyse des Sondervermögens bei Taylor Wessing.