
In einem positiven Wendepunkt für die Stadt Olsberg wird für das Jahr 2024 ein verbessertes Jahresergebnis erwartet. Die Prognosen deuten darauf hin, dass die Gewerbesteuer, anstatt eines ursprünglich befürchteten Defizits von 4,6 Millionen Euro, einen Ertrag von 2 Millionen Euro im Ergebnishaushalt bringen könnte. Diese Entwicklung könnte eine Ergebnisverbesserung von 6,6 Millionen Euro zur Folge haben und hat weitreichende Auswirkungen auf die zukünftigen Haushalte der Stadt.
Statt einer Entnahme von 1,3 Millionen Euro aus der Ausgleichsrücklage könnten voraussichtlich 2 Millionen Euro zugeführt werden, was Olsberg eine stabilere finanzielle Basis gibt. In Bezug auf zukünftige negative Jahresergebnisse stünden für 2025 laut den aktuellen Berechnungen 3,3 Millionen Euro mehr zur Verfügung als ursprünglich im Haushalt angenommen.
Investitionen in die Feuerwehr
Bürgermeister Wolfgang Fischer informierte darüber, dass die Beschaffung von Spezialfahrzeugen in der Regel einen langen Zeitraum in Anspruch nimmt und somit kein neues Fahrzeug vor den nächsten zwei Jahren bereitgestellt werden kann. Der ELW ist insbesondere für die Kommunikation und Dokumentation während Einsätzen entscheidend. Zudem prüft die Stadt die Möglichkeit, ein Elektrofahrzeug oder einen Jahreswagen anzuschaffen, was den Depotbetrieb der Feuerwehr weiter modernisieren könnte.
Ein weiterer wichtiger Aspekt ist der Hygieneanhänger, der eine schnelle und sichere Dekontamination von Personal und Bekleidung erlaubt. Er ist mit einem Dusch- und Toilettenraum ausgestattet, was nicht nur die hygienischen Standards verbessert, sondern auch dazu beitragen kann, Baukosten für Sanitärbereiche bei Feuerwehrhäusern zu senken. Für den Hygieneanhänger sind im aktuellen Haushalt bereits 85.000 Euro eingeplant.
Steuerliche Maßnahmen im Koalitionsvertrag
Außerdem ist vorgesehen, die Körperschaftsteuer ab 1. Januar 2028 in fünf Schritten von 15 % um jeweils 1 Prozentpunkt zu senken. Dies soll insbesondere Verbesserungen für Personengesellschaften mit sich bringen, wie zum Beispiel beim Optionsmodell nach § 1a KStG und der Thesaurierungsbegünstigung nach § 34a EStG. Des Weiteren wird eine Sonderabschreibung für Elektrofahrzeuge eingeführt, und es wird geprüft, ob gewerbliche Einkünfte neu gegründeter Unternehmen in den Geltungsbereich der Körperschaftsteuer fallen können, was die steuerliche Behandlung von Neugründungen erheblich verbessern könnte.
Die Einkommensteuer soll ebenfalls gesenkt werden, insbesondere für kleine und mittlere Einkommen. Eine wichtige Verbesserung wird auch die Erhöhung des Kindergelds bei gleichzeitiger Anhebung des Kinderfreibetrags sein. Darüber hinaus sind steuerliche Anreize für Mehrarbeit und Überstunden geplant, was Arbeitnehmer in der Branche unterstützen könnte.
Diese Maßnahmen zeigen nicht nur die Bemühungen der Bundesregierung, die wirtschaftliche Lage zu stabilisieren, sondern auch den Fokus auf Nachhaltigkeit und die Förderung von Elektrofahrzeugen. Es bleibt abzuwarten, wie sich diese Pläne auf die Gemeinden wie Olsberg auswirken werden, die innovative Schritte zur Verbesserung ihrer Infrastruktur unternehmen.