
Im Oktober 2022 gelang es einer 35-jährigen Frau aus Baden-Baden, die auf eine spannende Heißluftballonfahrt ging. Diese endete jedoch abrupt mit einem Unfall, als sie beim Aussteigen stürzte und sich das Schienbein bruch. Ihre private Krankenversicherung klagt nun gegen den Anbieter der Ballonfahrten auf Rückerstattung der Behandlungskosten in Höhe von rund 5.000 Euro, nachdem diese Kosten von ihr übernommen wurden. Die Forderung beinhaltet ebenfalls eine Feststellung der Haftung für etwaige Spätfolgen der Verletzung.
Wie bnn.de berichtet, hob der Ballon mit insgesamt 14 Passagieren in Offendorf im Elsass ab und landete nach einer etwa 90-minütigen Flugzeit auf einem abgeernteten Maisfeld in Großweier bei Achern. Vor dem Flug wurden alle Passagiere über die geltenden Sicherheitsvorkehrungen informiert. Allerdings berichtete die 35-Jährige, dass sie beim Einstieg in den Korb Schwierigkeiten hatte und eine Leiter benötigte.
Der Unfall und die Folgen
Bei der Landung wurde den Passagieren geraten, im Korb zu bleiben, bis die Leiter zum Aussteigen bereitgestellt wurde. Die 35-Jährige behauptet, dass sie in einen liegenden Korb eingestiegen sei, was jedoch von anderen Zeugen nicht unterstützt wurde. Der Geschäftsführer des Heißluftballonunternehmens erklärte, dass ein Einstieg in einen liegenden Korb nur in etwa 5 Prozent der Fahrten vorkommt. Zudem gab die Beschwerdeführerin an, dass sie sich nicht an die Aufforderung zur Wartezeit erinnern könne, während eine Mitarbeiterin des Unternehmens diese Aussage bestritt.
Die Verhandlung fand am 3. Juli 2025 um 11 Uhr vor der 1. Zivilkammer des Landgerichts Baden-Baden statt, wo die private Krankenversicherung als Klägerin auftrat. Sie machte geltend, dass der Anbieter der Ballonfahrten wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflichten haftbar sei. Dies steht im Einklang mit dem Paragraf 45 des Luftverkehrsgesetzes, der die Haftung als Luftfrachtführer regelt.
Streit um die Verantwortung
Aufseiten der Beklagten wurde argumentiert, dass die Verkehrssicherungspflichten ordnungsgemäß beachtet worden seien. Man verwies darauf, dass die Verletzung der Frau auf eine Missachtung der gegebenen Sicherheitsanweisungen sowie auf einen eigenmächtigen Ausstieg zurückzuführen sei. Diese Punkte werden in dem laufenden Verfahren von mehreren Zeugen unterstützt, die geladen wurden, um ihre Aussagen zu machen.
Die Entscheidung in dieser Auseinandersetzung, die bereits einige Monate andauert, steht jedoch noch aus. Heute war nicht mit einer Entscheidung zu rechnen. Diese komplexe Thematik erfordert eine umfassende Prüfung der Umstände, unter denen der Unfall geschehen ist. Das Landgericht Baden-Baden wird die Verhandlung in etwa drei Monaten fortsetzen, um zu einer abschließenden Entscheidung zu kommen, wie goodnews4.de berichtet.