Die Hessische Landesregierung plant einen Gesetzentwurf zur Vorratsdatenspeicherung vorzulegen, da sie mit der Einigung der Ampelkoalition auf das Quick-Freeze-Verfahren bei Ermittlungen im Internet nicht zufrieden ist. Laut dem Sprecher des hessischen Justizministeriums sind die Erfolgsaussichten des Vorstoßes optimistisch. Die Landesregierung beabsichtigt, den Gesetzentwurf in Kürze öffentlich vorzustellen.
Die Festlegung auf Quick Freeze bedeutet, dass nur bei schweren Straftaten wie Mord und Totschlag Kommunikationsunternehmen beauftragt werden, bestimmte Verkehrsdaten einzufrieren. Ein richterlicher Beschluss ist dafür erforderlich, und die Strafverfolgungsbehörden haben einen Monat Zeit, um die Daten zur Auswertung zu erhalten. Dieser Ansatz ist jedoch umstritten, da er laut den hessischen Ministern für Justiz und Inneres, Christian Heinz und Roman Poseck, nicht ausreicht, um beispielsweise den sexuellen Missbrauch und die Kinderpornographie effektiv aufzuklären.
Heinz und Poseck fordern stattdessen eine anlasslose Mindestspeicherung von IP-Adressen für einen Monat. Sie verweisen auf die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs im September 2022, der die Speicherung von IP-Adressen zur Aufklärung schwerster Kriminalität für zulässig erklärt hat. Die Union bevorzugt hingegen die Vorratsdatenspeicherung ohne Anlass, was von der hessischen FDP-Fraktion kritisiert wird. Marion Schardt-Sauer von der FDP betont, dass die Einigung der Ampelkoalition ein wichtiger Schritt für eine effektive Strafverfolgung sei, der das Recht auf informelle Selbstbestimmung beachte, ohne die Bürger unter Generalverdacht zu stellen.