Die Landesregierung hat das Hessengeld ins Leben gerufen, um Menschen in Hessen beim Erwerb ihrer ersten selbstgenutzten Wohnimmobilie zu unterstützen. Angesichts gestiegener Zinsen und Baukosten kann der Kauf von Wohnraum eine Herausforderung darstellen. Das Hessengeld, beschlossen vom Kabinett in einer auswärtigen Sitzung in Wiesbaden-Nordenstadt, soll rückwirkend ab dem 1. März 2024 gelten, mit den ersten Auszahlungen geplant für den Herbst 2024.
Ministerpräsident Boris Rhein betont die Bedeutung des Hessengelds für Familien und alle, die sich den Traum vom Eigenheim erfüllen möchten. Das Programm soll dazu beitragen, den Erwerb von Wohneigentum erschwinglicher zu machen. Wirtschaftsminister Kaweh Mansoori hebt hervor, dass das Hessengeld auch ein positives Signal an die Bauwirtschaft sendet, da es die Kaufnebenkosten deutlich senkt und somit das Bauen in Hessen fördert.
Finanzminister Prof. Dr. R. Alexander Lorz betont die Bedeutung von Wohneigentum als Investition in die Zukunft und die Altersvorsorge. Das Hessengeld soll diesen Traum unterstützen, insbesondere solange die Länder nicht eigenständig Freibeträge für die Grunderwerbsteuer einführen können. Bis dahin bietet das Hessengeld finanzielle Unterstützung beim Kauf der ersten selbstgenutzten Immobilie in Hessen.
Das Hessengeld wird rückwirkend für Käufe ab dem 1. März 2024 angeboten. Vorausgesetzt, dass die Immobilie in Hessen liegt und Grunderwerbsteuer anfällt, können Antragsteller die Förderung beantragen. Der Betrag beträgt 10.000 Euro pro Käufer (maximal 20.000 Euro) und 5.000 Euro pro Kind unter 18 Jahren. Die Förderung wird über zehn Raten ausgezahlt und kann nicht höher sein als die tatsächlich gezahlte Grunderwerbsteuer. Interessierte können weitere Informationen auf der Website www.hessengeld.de erhalten.