
Am Donnerstag, den 10. Juli, erregte ein E-Scooter in Höxter, genauer gesagt auf der Brenkhäuser Straße, die Aufmerksamkeit der Polizei. Beamte kontrollierten das Fahrzeug, das im fließenden Verkehr unterwegs war. Bei der Überprüfung stellte sich heraus, dass der E-Scooter mit einem blauen, ungültigen Versicherungskennzeichen ausgestattet war, welches nie für dieses Fahrzeug ausgegeben worden war. Der Fahrer, ein 39-jähriger Mann aus Tschechien, der nicht in Deutschland wohnhaft ist, konnte keine aktuelle Versicherung vorlegen und hatte lediglich einen Fahrradhelm bei sich.
Obwohl der Mann über die Fahrerlaubnisklassen AM und B verfügte, stellte sich heraus, dass diese für das Fahren des E-Scooters nicht ausreichend waren. Der E-Scooter wies eine angegebene Maximalgeschwindigkeit von 145 km/h auf, während er laut App sogar bis zu 160 km/h erreichen kann. Laut den gesetzlichen Bestimmungen wäre mindestens die Fahrerlaubnisklasse A1 erforderlich, um das Fahrzeug im öffentlichen Verkehr nutzen zu dürfen. Zusätzlich war der E-Scooter nicht für den Straßenverkehr in Deutschland zugelassen, und Werbung für das Gerät im Internet stellt Geschwindigkeiten von über 100 km/h in Aussicht.
Rechtslage und Konsequenzen
Die Kontrolle führte zu einem Strafverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und Versicherung. Die Polizei wies eine Sicherheitsleistung von 350 Euro an, die umgehend erhoben wurde. Der Fahrer war bereits in der Vergangenheit wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis in München bekannt. Er gab an, auch in Städten wie München und Berlin Probleme mit seinem E-Scooter gehabt zu haben. Ihm wurde die weitere Nutzung des E-Scooters im Inland ausdrücklich untersagt. Schließlich musste er das Fahrzeug zu seiner Wohnung schieben.
Vor dieser Kontrolle war zudem ein 14-jähriger Höxteraner mit einem E-Scooter angehalten worden. Dieser hatte ein fremdes Versicherungskennzeichen an seinem nicht versicherten E-Scooter angebracht. Auch gegen ihn und seine Eltern wurde ein Strafverfahren wegen fehlendem Versicherungsschutz eingeleitet. Die Weiterfahrt bis zur Erlangung einer gültigen Versicherung wurde ihm untersagt.
Regelungen und Sicherheit
E-Scooter gelten als Tretroller mit Elektroantrieb und unterliegen strengen Vorschriften. Laut der ADAC benötigen sie eine Haftpflichtversicherung, die durch eine aufgeklebte Plakette nachgewiesen wird. Nur E-Scooter mit einer Betriebserlaubnis sind im öffentlichen Raum legal. Zudem ist das Fahren auf Gehwegen und in Fußgängerzonen nur mit Schrittgeschwindigkeit gestattet, während auf Radwegen das Fahren erlaubt ist. Neu geplante Regelungen der Elektrokleinstfahrzeugverordnung (EKfV) zielen darauf ab, die Verkehrssicherheit zu erhöhen und sollen spätestens 2025 in Kraft treten.
Die Nutzung von E-Scootern ist für Personen ab 14 Jahren ohne einen Führerschein gestattet. Helmtragen wird zwar empfohlen, ist aber nicht verpflichtend. Es ist wichtig, sich über die geltenden Vorschriften bewusst zu sein, um Bußgelder – etwa für das Fahren ohne Versicherungskennzeichen oder ohne Betriebserlaubnis – zu vermeiden. Je nach Verstoß können Strafen bis zu 180 Euro verhängt werden.
Die Vorfälle in Höxter verdeutlichen die Notwendigkeit zur Einhaltung der geltenden Vorschriften und die Gefahren, die durch nicht zugelassene oder unzureichend versicherte Fahrzeuge entstehen.