
Immobilienverkäufer in Deutschland stehen aktuell vor der Herausforderung, ihre Objekte effektiv zu vermarkten und Käufer zu finden. Eine Möglichkeit, dies zu erreichen, ist die Einbindung von Tippgebern, die Verkäufer an Makler oder Immobilienfirmen vermitteln. Wohnglück berichtet, dass Immobilieninteressierte, die als Tippgeber tätig werden, eine Provision erhalten können, sofern sie die entsprechenden Rahmenbedingungen erfüllen.
Die Tippgeberprovision ist ein anreizendes Modell für private Vermittler. Um diese Provision zu erhalten, muss die Immobilie allerdings gewisse Kriterien erfüllen. So darf das Objekt zum Beispiel nicht zur Zwangsversteigerung stehen. Zudem ist es unerlässlich, dass die Weitergabe der Kontaktdaten des Verkäufers im Vorfeld abgestimmt werden muss. Der Verkäufer selbst darf nicht als Tippgeber fungieren, und das Objekt darf auch nicht bereits der Immobilienfirma angeboten worden sein.
Provisionshöhe und Beispiele
Die Höhe der Tippgeberprovision schwankt je nach Immobilienfirma oder Makler und liegt häufig zwischen 10 % und 20 % der tatsächlich gezahlten Maklerprovision. Ein Beispiel verdeutlicht dies: Bei einem Verkaufspreis von 400.000 Euro und einer Provision von 3 % (zzgl. MwSt) würde der Tippgeber einen Nettobetrag von 1.200 Euro erhalten, was 10 % der Maklerprovision entspricht. Diese Regelung ermöglicht es privaten Tippgebern, von erfolgreichen Vermittlungen finanziell zu profitieren.
- Die Immobilie darf nicht zur Zwangsversteigerung stehen.
- Die Weitergabe der Kontaktdaten muss mit dem Verkäufer abgestimmt sein.
- Der Verkäufer darf nicht selbst als Tippgeber fungieren.
- Das Objekt darf nicht bereits der Immobilienfirma angeboten worden sein.
Es ist jedoch wichtig, dass Tippgeber sicherstellen, dass die Akquise rechtmäßig erfolgt und keine wettbewerbswidrigen Methoden angewendet werden. Der Eigentümer muss zudem der Weiterleitung seiner Daten zustimmen, um eine transparente Tippabgabe zu gewährleisten. Private Tippgeber sind außerdem gehalten, die Steuerpflicht im Blick zu behalten; die Provision gilt als sonstige Einnahme und muss versteuert werden, wenn der Freibetrag von 256 Euro pro Jahr überschritten wird.
Risiken und vertragliche Aspekte
Interessant ist auch, dass im Falle eines Nichtverkaufs der Immobilie die Zahlung der Tippgeberprovision strittig bleibt. Dies hängt stark vom Vertrag ab, den der Tippgeber mit dem Makler geschlossen hat. Daher sollten alle Bedingungen, die die Provision betreffen, vorab klar geregelt werden, um spätere Konflikte zu vermeiden. Immonovia hebt hervor, dass die Einhaltung dieser Rahmenbedingungen für eine erfolgreiche Zusammenarbeit entscheidend ist.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das Modell der Tippgeberprovision sowohl Chancen als auch Risiken birgt. Verkäufer und Tippgeber müssen die erforderlichen Bedingungen beachten, um von diesem neuen Ansatz der Immobilienvermittlung zu profitieren.