
Am 22. Mai 2025 zeigt sich die Situation für Anleger der d.i.i. Deutsche Invest Immobilien AG und ihrer Fonds kritisch. Die Immobiliengruppe hat im Oktober 2024 Insolvenzanträge eingereicht, die am 28. März 2024 beim Amtsgericht Wiesbaden offiziell gemeldet wurden. Trotz dieser negativen Entwicklungen wird der Geschäftsbetrieb der betroffenen Gesellschaften fortgeführt, und alle verwalteten Assets stehen weiterhin unter Betreuung. Anleger sehen sich jedoch einem erheblichen oder gar vollständigen Verlust ihres Kapitals gegenüber.
Die d.i.i. Gruppe hat seit 2020 geschlossene Fonds für private Anleger (Publikums-AIF) aufgelegt und verwaltet Wohnimmobilien im Wert von vier Milliarden Euro an über 50 Standorten in Deutschland. In diesem Zusammenhang wurden spezifische Insolvenzanträge, beispielsweise für den Fonds d.i.i. 14, gestellt. Die genauen Auswirkungen dieser Insolvenzen auf weitere Fonds bleiben jedoch unklar. Anleger der Publikums-AIF Wohnimmobilien Deutschland 1 und 2 müssen mit dem Verlust ihrer Investitionen rechnen.
Rechtslage und Optionen für Anleger
Anleger, die von dieser Situation betroffen sind, haben verschiedene Möglichkeiten, um ihre Verluste zu minimieren oder Rückzahlungen zu fordern. Eine ordentliche Kündigung von Fondsbeteiligungen kann oft komplex und finanziell nachteilig sein. Es besteht zudem die Möglichkeit, Sonder- oder außerordentliche Kündigungsrechte zu prüfen. Der Verkauf der Beteiligungen auf Handelsplattformen ist oft unsicher und kann sich als langwierig erweisen.
Eine Rückabwicklung der Beteiligung ist grundsätzlich möglich, insbesondere wenn Schadensersatzansprüche aufgrund von Beratungsfehlern oder falschen Prospektangaben geltend gemacht werden können. Dies betrifft auch die Haftung von Kommanditisten, die bis zu fünf Jahre nach Beendigung der Beteiligung bestehen bleiben kann. Anleger können mithilfe der Rechtsanwaltskanzlei KSR Unterstützung erhalten, die über 20 Jahre Erfahrung im Bank- und Kapitalmarktrecht vorweisen kann und geschädigte Anleger deutschlandweit berät.
Insolvenzverfahren im Detail
Zusätzlich zu den bereits erwähnten Gesellschaften wurden Insolvenzverfahren für die d.i.i. Facility Services GmbH, die d.i.i. Property Management GmbH sowie die d.i.i. Homes Berlin GmbH, d.i.i. Homes Rhein-Main GmbH und d.i.i. Homes Rheinland GmbH eröffnet. Während die d.i.i. Homes Hamburg GmbH am 28. Mai 2024 Insolvenz anmeldete, stellte die d.i.i. Investment GmbH am 18. April 2024 einen Antrag, dessen Verfahren am 31. Mai 2024 eröffnet wurde.
Die d.i.i. Investment GmbH verwaltet 16 AIF mit einem Gesamtvolumen von rund 621 Millionen Euro. Zudem wurde am 9. Oktober 2024 ein vorläufiges Insolvenzverfahren für den Fonds d.i.i. Wohnimmobilien Deutschland 2 eröffnet, während der Fonds d.i.i. Wohnimmobilien Deutschland 1 vor einer stillen Liquidation steht. Ein späterer Insolvenzantrag ist hier nicht auszuschließen.
Anleger der geschlossenen Fondsanlagen sind häufig nicht ausreichend über die Risiken informiert, was zu einer Vielzahl von Schadensersatzansprüchen gegen Anlageberater, Vermittler und Banken führen kann. Insbesondere Fehler in Verkaufsprospekten können rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, die die Inanspruchnahme von Treuhändern, Initiatoren oder Prospektverantwortlichen betreffen.
Insgesamt zeigt die Lage, dass die d.i.i. Deutsche Invest Immobilien AG und ihre Fonds in einer schwierigen finanziellen Situation stecken. Anleger sollten ihre Optionen sorgfältig prüfen und rechtliche Schritte in Betracht ziehen, um ihr investiertes Kapital bestmöglich zu schützen. Weitere Informationen zum Thema stehen auf anwalt.de und akh-h.de zur Verfügung.