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Insolvenzverfahren bei Gallus Immobilien: Anleger in großer Gefahr!

Am 4. Juni 2025 hat das Amtsgericht Heidelberg ein vorläufiges Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gallus Immobilien Konzepte GmbH eröffnet (Az. 51 IN 11/25). anwalt.de berichtet, dass ein vorläufiger Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Dr. Johannes Hancke, eingesetzt wurde. Es bestehen jedoch erhebliche Zweifel an der Eröffnung eines endgültigen Insolvenzverfahrens, da zahlreiche Forderungen und Schadensersatzansprüche gegen die Gesellschaft bestehen und deren Vermögen gering ist.

Betroffene Anleger und Nachrangdarlehensgeber sind aufgerufen, ihre rechtlichen Ansprüche sorgfältig prüfen zu lassen, vor allem falls ein Insolvenzverfahren eröffnet wird. Die BaFin äußerte am 2. Juli 2025 Bedenken, dass die Gallus Immobilien Konzepte GmbH Partizipationsscheine der AMAGVIK AG in Deutschland ohne die erforderlichen Verkaufsprospekte anbietet, was rechtswidrig und möglicherweise strafbar ist.

Anleger und ihre Rechte

Anleger, die einem Umtausch oder einer Wandlung in Partizipationsscheine zugestimmt haben, sollten versuchen, diese Vereinbarung rückgängig zu machen. Zudem wird Anlegern geraten, ihre Anlageberater oder -vermittler auf mögliche Haftungen wegen fehlerhafter Beratung und Aufklärung zu überprüfen. Diese sind gesetzlich verpflichtet, Anleger umfassend über die Risiken und Besonderheiten der angebotenen Produkte zu informieren.

Im Falle fehlerhafter Beratung können Anleger Schadensersatz von ihren Beratern fordern. Außerdem sollten sie keine Bedenken haben, ihre Ansprüche selbst im Falle einer Insolvenz der Berater durchzusetzen, da diese in der Regel über eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung verfügen.

Risiken von Nachrangdarlehen

Die BaFin weist zudem auf die hohen Risiken von Nachrangdarlehen hin, die häufig in der letzten Zeit in Zusammenhang mit Insolvenzen erwähnt wurden. Diese Anlageform hat ihre eigene Komplexität. Bei Nachrangdarlehen werden die Forderungen der Anleger im Insolvenzfall erst nach anderen Gläubigern bedient, was als Rangrücktritt bezeichnet wird. Das Totalverlustrisiko ist bei der Anlage in Nachrang- und partiarische Darlehen aufgrund der Intransparenz und der oft unklaren Geschäftsmodelle hoch. Anleger haben in der Regel keinen Einfluss auf die Geschäftsführung des Unternehmens.

Zusätzlich wird erwartet, dass Anbieter von unternehmerischen Beteiligungen und Vermögensanlagen künftig einen genehmigten Prospekt gemäß dem Vermögensanlagengesetz erstellen müssen, um den Schutz der Kleinanleger zu gewährleisten. Diese Regelung wird voraussichtlich durch das Kleinanlegerschutzgesetz gestärkt. Ein Prospekt garantiert jedoch nicht die Rentabilität des Produkts oder die Seriosität des Anbieters.

In Zeiten niedriger Zinsen sind viele Anleger auf der Suche nach höheren Renditen, was das Risiko von Fehlinvestitionen erhöht. Vor diesem Hintergrund ist es für Anleger besonders wichtig, skeptisch gegenüber überdurchschnittlichen Renditeversprechen zu sein und sich gründlich über die jeweilige Anlageform zu informieren. Rechtlicher Rat kann zudem von spezialisierten Anwälten oder Verbraucherzentralen eingeholt werden. Die Kanzlei Seimetz & Kollegen bietet Dienste im Bereich Kapitalanlagerecht und Insolvenzverfahren an und kann betroffenen Anlegern wertvolle Unterstützung leisten.

Tim Meisner

Tim Meisner ist ein angesehener Wirtschaftsexperte und Analyst mit über zwei Jahrzehnten Erfahrung in der deutschen Wirtschaftslandschaft. Durch seine langjährige Tätigkeit in Deutschland hat er ein umfassendes Verständnis für lokale und nationale Wirtschaftsthemen entwickelt. Sein Fachwissen erstreckt sich von Finanzmärkten und Unternehmensstrategien bis hin zu makroökonomischen Trends. Er ist bekannt für seine klaren Analysen und durchdachten Einschätzungen, die regelmäßig in führenden Wirtschaftsmedien zitiert werden.

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