
Das Bundeskabinett hat am jüngsten Sitzungstermin umfassende Maßnahmen zur Stärkung der deutschen Wirtschaft sowie zur Anpassung der Migrationspolitik beschlossen. Wie deutschlandfunk.de berichtet, stellte Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) ein vielschichtiges Gesetzespaket vor, das Anreize für Investitionen insbesondere in E-Autos und Maschinen schaffen soll.
Die steuerlichen Neuerungen beinhalten, dass Unternehmen künftig 75 Prozent der Anschaffungskosten für E-Autos im Jahr der Anschaffung von der Steuer absetzen können. Dieses Maßnahmenpaket soll auch als Investitionsbooster fungieren, um die kriselnde Wirtschaft anzukurbeln, und wurde im Rahmen des ersten Koalitionsgipfels der neuen schwarz-roten Bundesregierung unter Kanzler Friedrich Merz (CDU) diskutiert. Die geplanten Maßnahmen, die bis 2029 Entlastungen von bis zu 17 Milliarden Euro für Unternehmen umfassen, müssen jedoch noch vom Bundestag und Bundesrat genehmigt werden. Ziel ist ein Beschluss vor der Sommerpause Mitte Juli.
Steuerliche Erleichterungen und Körperschaftssteuer
Die erweiterten Abschreibungen gelten für die Jahre 2025, 2026 und 2027. Aus dem Gesetz wird auch hervorgehen, dass die Körperschaftssteuer ab dem 1. Januar 2028 in schrittweisen Erhöhungen von 15 Prozent auf 10 Prozent bis 2032 gesenkt werden soll. Finanzminister Klingbeil erwartet, dass durch die wieder anspringende Konjunktur die Steuereinnahmen langfristig steigen werden.
Zusätzlich plant die Bundesregierung, eine steuerliche Forschungszulage großzügiger zu gestalten, um Innovation in Deutschland weiter zu fördern. Besondere Abschreibungen von 30 Prozent sind ebenfalls für Unternehmen vorgesehen, die in den kommenden Jahren investieren. Die prognostizierten Steuerausfälle für diese Maßnahmen belaufen sich auf: 630 Millionen Euro im Jahr 2025, 4 Milliarden Euro im Jahr 2026 und 17 Milliarden Euro bis zum Jahr 2029.
Änderungen in der Migrationspolitik
Im Bereich der Migrationspolitik sieht der Kabinettsbeschluss vor, dass die Bundesregierung die Einstufung von Staaten als „sichere Herkunftsländer“ künftig per Rechtsverordnung vornehmen kann. Dies soll Asylentscheidungen für Menschen aus diesen Ländern erleichtern und beschleunigen. Besonders erwähnt werden Algerien, Indien, Marokko und Tunesien, deren Einstufung im Koalitionsvertrag verankert ist.
Asylsuchende aus diesen Staaten haben die Möglichkeit, während ihrer Anhörung Tatsachen oder Beweismittel vorzubringen, die eine Verfolgung nachweisen. Diese Regelung könnte in den kommenden Monaten zu einer Erleichterung bei den Abschiebungen führen. Allerdings wird auch eine umstrittene Vorschrift gestrichen, die einen staatlich bestellten Anwalt für Menschen in Abschiebungshaft vorsah, eine Regelung, die zuvor während der Ampel-Regierung auf Drängen der Grünen in das Aufenthaltsrecht aufgenommen wurde.
Die Bundesregierung verfolgt mit diesen Maßnahmen ein Ziel: Die Schaffung eines nachhaltig höheren Wachstumspfades für die deutsche Volkswirtschaft und eine strukturelle Stärkung des Asylsystems.
Für weitere Details zum Gesetzespaket können Sie die Artikel auf tagesspiegel.de und deutschlandfunk.de nachlesen.