Die Berliner Sparkasse hat vor Gericht eine Niederlage hinnehmen müssen, da das Kammergericht die Verbraucherzentrale in ihrem Rechtsstreit gegen die Bank unterstützte. Grund für die Klage waren unangekündigte Erhöhungen der Kontoführungsgebühren, die ohne Zustimmung der Kunden durchgeführt wurden. Die Berliner Sparkasse hatte die Gebühren mehrfach erhöht, ohne die aktive Einwilligung der Kunden einzuholen. Dies führte dazu, dass Verbraucherschützer eine Sammelklage einreichten, an der sich rund 1.200 Kunden beteiligten.
Das Kammergericht entschied zugunsten der Verbraucherzentrale und erklärte die Kostenanpassungen der Sparkasse als rechtswidrig. Nun haben Kunden Aussicht auf Rückzahlungen, sobald das Urteil rechtskräftig ist. Dies könnte eine Welle von Rückforderungen auch bei anderen Banken auslösen, da ähnliche Praktiken auch bei anderen Geldinstituten festgestellt wurden. Zum Beispiel wurden bei der Postbank, der Deutschen Bank, der ING Diba, der Commerzbank und der Sparkasse Ulm ebenfalls unangekündigte Gebührenerhöhungen durchgeführt.
Bankkunden, die zwischen Januar 2018 und April 2024 möglicherweise von Kostenerhöhungen betroffen waren, sollten ihre Kontoauszüge prüfen. Falls eine ungenehmigte Erhöhung festgestellt wird, besteht die Möglichkeit, eine Rückforderung bei der Bank einzuleiten. Die Verbraucherzentrale stellt ein Musterschreiben zur Verfügung, das Kunden für die Rückforderung nutzen können. Niels Nauhauser von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg empfiehlt Kunden, das bei der Kontoeröffnung gültige Preisverzeichnis zu überprüfen, um möglicherweise zu Unrecht gezahlte Gebühren zurückzufordern. Es bleibt abzuwarten, ob weitere Klagen gegen Banken folgen werden, die ähnliche Praktiken anwenden.