
Die neue Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung, Katrin Staffler, hat sich zum Ziel gesetzt, die Herausforderungen der Pflegeversicherung in Deutschland anzugehen. In ihrer Funktion fordert sie einen „klaren Handlungskatalog“, um die Finanzsituation der Pflegeversicherung zu verbessern. Sie möchte die Interessen von Pflegebedürftigen und Angehörigen vertreten und setzt sich dafür ein, dass Pflegende mehr Handlungsspielraum erhalten. In diesem Kontext wird die Dringlichkeit von Prävention und pragmatischen Lösungen betont.
Aktuell wächst die Zahl älterer Menschen, die auf Pflege angewiesen sind. Zugleich steigen die Pflegekosten und der Fachkräftemangel wird immer deutlicher. Um die Abhängigkeit von den Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen zu verringern, ist es notwendig, gesamtgesellschaftliche Aufgaben in der Pflegefinanzierung zu berücksichtigen. Das Defizit in der Pflegeversicherung belief sich 2024 auf 1,54 Milliarden Euro und könnte im kommenden Jahr auf 3,5 Milliarden Euro ansteigen.
Strategien zur Reform der Pflegeversicherung
Staffler, Mitglied der Bund-Länder-Arbeitsgruppe, plant, gemeinsam mit anderen Experten Eckpunkte für eine umfassende Pflegereform vorzulegen, die Ende des Jahres bekannt gegeben werden sollen. Sie weist auf die Notwendigkeit hin, die Pflegeversicherung nachhaltig und generationengerecht zu gestalten. Insbesondere die hohen Personalkosten, Investitionskosten und nicht übernommene medizinische Pflegekosten durch Krankenkassen führen zu steigenden Pflegesätzen in der stationären Pflege.
Um die Praxis zu verbessern, hat das Bundesgesundheitsministerium bereits einige Maßnahmen angestoßen. Ab dem 1. Januar 2024 wird das Pflegegeld um 5 Prozent erhöht, ebenso die ambulanten Sachleistungsbeträge. Pflegeunterstützungsgeld kann künftig für bis zu zehn Arbeitstage im Kalenderjahr in Anspruch genommen werden. Diese verbesserten Regelungen sollen die finanzielle Belastung von Pflegebedürftigen und Angehörigen verringern.
Langfristige Perspektiven für die Pflege
Zusätzlich wird ab 1. Juli 2025 ein neuer Gemeinsamer Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege von bis zu 3.539 Euro zur Verfügung stehen. Diese Reform umfasst auch die Abschaffung der Vorpflegezeit vor der Inanspruchnahme von Verhinderungspflege sowie einen vereinfachten Zugang zu Vorsorge- und Rehabilitationsleistungen für Angehörige. Die Zuschläge für Pflegebedürftige in vollstationären Einrichtungen werden ebenfalls zum 1. Januar 2024 erhöht.
Für die Zukunft sind auch eine Vereinfachung der Regelungen zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit sowie beschleunigte Personalbemessungsverfahren in der stationären Pflege geplant. Um dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken, werden die Rahmenbedingungen für die Anwerbung von Pflegekräften aus dem Ausland verbessert und zusätzliche Personalstellen in Springerpools finanziert.
Die Beitragssätze zur sozialen Pflegeversicherung wurden zum 1. Juli 2023 um 0,35 Prozentpunkte angehoben und differenzieren sich nun nach Kinderzahl. Diese Anpassungen sind Teil einer umfassenden Reform, die darauf abzielt, die Pflegeversicherung zukunftssicher zu gestalten und den Herausforderungen, die durch die steigende Zahl an Pflegebedürftigen entstehen, gerecht zu werden. Staffler betont die Wichtigkeit von Interprofessionalität, Digitalisierung und innovativen Wohnformen im Rahmen dieser Reformbemühungen.
Für eine detaillierte Übersicht über die Beschlüsse und Reformen in der Pflegeversicherung können Sie die Informationen von ZDF heute sowie des Bundesgesundheitsministeriums konsultieren.