
Am 15. Juli 2025 haben sich in Kiel die Kommunalverbände und das Landeskabinett Schleswig-Holstein über zentrale Finanzierungsfragen geeinigt. Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) führte die Teilnehmer dieses bedeutenden Treffens an. Dabei standen Themen wie Bürokratieabbau, der Umgang mit straffälligen Gefährdern und langfristige Strategien zur Dämpfung der Kosten der Eingliederungshilfe auf der Agenda.
Ein besonders wichtiges Ergebnis der Einigung ist die Klärung der Finanzierung des Ganztagsausbaus. Das Land Schleswig-Holstein übernimmt 85% der Investitionskosten und 75% der Betriebskosten. Dies zeigt das Engagement des Landes für den Ausbau ganztägiger Bildungsangebote, die zukünftig eine wichtige Rolle in der Schulpolitik spielen werden. Henning Görtz, Vorsitzender des Landkreistages, äußerte seine Zufriedenheit über die Klarheit und die damit verbundene Planungssicherheit.
Finanzielle Zusagen und Herausforderungen
Ein weiteres zentrales Element der Einigung ist die Zusage des Landes, dass im Haushalt für 2026 keine Konsolidierungen auf Kosten der Kommunen stattfinden werden. Allerdings wies Ulf Kämpfer vom Städtetag auf Uneinigkeiten hin, insbesondere bezüglich der Rücknahme von Kürzungen aus dem Vorjahr, die noch nicht geklärt sind.
Die Situation um straffällige Gefährder wurde ebenfalls angesprochen. Die Organisation der Rückführungen stellt eine Herausforderung dar, die in den kommenden Monaten intensiv bearbeitet werden muss.
Bundesweites Investitionsprogramm für Ganztagsausbau
Parallel zu den regionalen Finanzverhandlungen hat der Bund ein umfassendes Investitionsprogramm gestartet. Bis Ende 2027 stehen fast drei Milliarden Euro bereit, um den Ausbau der Ganztagsbildung und -betreuung für Grundschulkinder in allen 16 Bundesländern zu unterstützen. Ab sofort können Anträge auf Förderung gestellt werden, was als wichtiger Schritt zur Schaffung zusätzlicher Ganztagsplätze angesehen wird.
Der Bedarf an Ganztagsangeboten ist groß: Derzeit nutzen 1,8 Millionen Grundschulkinder, also 56%, solche Angebote. Die Förderung soll auch die Vereinbarkeit von Familie und Beruf verbessern, wobei insbesondere Mütter angesprochen werden, die oft gezwungen sind, in Teilzeit zu arbeiten. Ein zentraler Bestandteil dieses Programms ist der neue Rechtsanspruch auf ganztägige Bildung und Betreuung für Kinder ab der 1. Klassenstufe, der ab dem Schuljahr 2026/27 in Kraft tritt und bis 2029/30 schrittweise ausgedehnt wird.
Die finanziellen Hilfen können für Neubauten, Umbauten, Erweiterungen, Sanierungen und die Ausstattung ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote verwendet werden. Grundlage dieser Initiative ist eine Verwaltungsvereinbarung, die im Frühjahr 2023 von Bund und Ländern unterzeichnet wurde und die Weichen für den weiteren Ausbau der Ganztagsbildung stellt, wie bmfsfj.de berichtet.
Insgesamt zeigen die aktuellen Entwicklungen in Schleswig-Holstein und die bundesweiten Initiativen, wie wichtig die Themen Bildung und Finanzen für die Politik sind und welche Schritte unternommen werden, um die Herausforderungen in diesen Bereichen zu meistern.