Bei privaten Altersvorsorgen kommt es immer wieder vor, dass die Renten lange nach Vertragsabschluss gekürzt werden. Versicherer berufen sich dabei auf sinkende Erträge auf dem Kapitalmarkt. Ein Gericht hält das für zweifelhaft. Dies ist aus einem aktuellen Bericht der Frankfurter Rundschau vom 14.02.2024 ersichtlich.
Gemäß einem Bericht von www.fr.de, geht es konkret um Klauseln in einigen Verträgen für die private Altersvorsorge. Darin wird geregelt, dass der Versicherer die später auszuzahlende Rente kürzen kann, wenn „die Lebenserwartung der Versicherten sich so stark erhöht oder die Rendite der Kapitalanlagen nicht nur vorübergehend so stark sinken sollte, dass die […] Rechnungsgrundlagen voraussichtlich nicht mehr ausreichen, um unsere Rentenzahlungen auf Dauer zu sichern“. Der Haken an der Sache: Wenn sich die Lage wieder umdrehen sollte, sodass die Kürzung nicht mehr gerechtfertigt ist, dann müssen die Versicherer die Rentenkürzung laut Vertragsvereinbarungen nicht mehr zurücknehmen.
Das Landgericht Köln hat bereits entschieden, dass eine solche Klausel unwirksam ist. Dennoch ist die Praxis laut Verbraucherzentrale immer noch gängig. Die Verbraucherzentrale geht daher gegen vier große Versicherungsunternehmen vor und strebt eine höchstrichterliche Entscheidung an. Zudem ermutigen die Verbraucherschützer auch andere Betroffene, sich gegen diese Praxis zu wehren.
Die Verbraucherzentralen erachten das Urteil des Landgerichts zwar als wichtigen Meilenstein, erhoffen sich jedoch mit mehr Klagen eine größere Signalwirkung, insbesondere wenn eine Entscheidung vom Bundesgerichtshof gefällt werden würde. Die Riester-Rente stand bereits seit Langem in der Kritik, unter anderem wegen hoher Gebühren und niedriger Zinsen, die die Rendite schmälerten.
Es bleibt nun abzuwarten, welche Auswirkungen die Klagen und das Urteil des Landgerichts auf den Markt und die Verbraucher haben werden. Die Empfehlung der Verbraucherzentrale, dass Versicherungsnehmer sich gegen eine entsprechende Rentenkürzung wehren können, könnte dazu führen, dass Versicherungsunternehmen ihre Klauseln überdenken und möglicherweise ändern müssen, um rechtlichen Auseinandersetzungen zu entgehen.
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