Gemäß einem Bericht von www.procontra-online.de, haben Wetterextreme wie Sturm, Hagel und Überschwemmungen in Deutschland im Jahr 2023 Versicherungsschäden in Höhe von 4,9 Milliarden Euro verursacht. Dies führte dazu, dass 46 Prozent der geschädigten Immobilienbesitzer auf ihren Schäden sitzen bleiben werden. Laut dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) besitzen nur 54 Prozent aller Wohngebäude in Deutschland eine Elementarschadenversicherung, obwohl 99 Prozent aller Wohngebäude versicherbar wären. Angesichts des erwarteten Anstiegs von Klimaschäden in den kommenden Jahren schlägt eine Studie des Landesbank Baden-Württemberg Research (LBBW) ein Mischsystem aus staatlicher Elementarschaden-Pflichtversicherung und privaten Absicherung vor.
Laut der Studie der LBBW könnte eine staatliche Elementarschaden-Pflichtversicherung in Kombination mit privaten Policen eine mögliche Lösung sein. Diese Idee wird auch vom Bundesverband der Versicherten (BdV) unterstützt. Die Studienautoren schlagen vor, bislang nicht versicherte Schäden durch Sturmflut in den Gefahrenkatalog des Pflichtversicherungssystems aufzunehmen und die Umlage von Prämien für Hochrisikoobjekte geografisch auszuweiten. Trotzdem betont der GDV, dass allein eine Versicherungspflicht nicht ausreicht, um das Problem zu lösen. Vielmehr sei ein Umdenken in Flächen- und Bauplanung sowie verstärkte Präventionsmaßnahmen erforderlich.
Als Wirtschaftsexperte analysiere ich, dass die Einführung einer staatlichen Elementarschaden-Pflichtversicherung in Deutschland erhebliche Auswirkungen auf den Versicherungsmarkt, die Verbraucher und die Baubranche haben könnte. Die Einführung einer solchen Pflichtversicherung könnte zu einer steigenden Nachfrage nach Versicherungsprodukten führen, was zu Veränderungen in den Prämien und Versicherungsbedingungen führen könnte. Außerdem könnte dies eine Anpassung in der Baubranche erfordern, um die neuen Anforderungen hinsichtlich der Prävention und Klimafolgenanpassung zu erfüllen. Die Vorschläge der LBBW zeigen, dass ein Umdenken in Bezug auf die Naturgefahrenprävention und die Versicherungsverpflichtung erforderlich ist, um die steigenden Risiken durch Klimawandel und Extremwetterereignisse zu bewältigen.
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