
Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) plant umfassende Steuersenkungen, um die deutsche Wirtschaft zu unterstützen. Diese Maßnahmen sind im Rahmen eines Gesetzentwurfs enthalten, der auch die Zustimmung von Bundestag und Bundesrat erfordert. Die Zeit berichtete, dass das Ziel dieser Steuererleichterungen darin besteht, langfristige Planungssicherheit für Unternehmen zu schaffen und Anreize für Investitionen zu setzen. Die geplante Senkung der Körperschaftsteuer von derzeit 15 Prozent auf 10 Prozent bis 2032 soll schrittweise erfolgen.
Zu den wesentlichen Maßnahmen gehört auch der „Investitionsbooster“, der Sonderabschreibungen auf Maschinen von bis zu 30 Prozent für die Jahre 2025, 2026 und 2027 vorsieht. Zudem sind neue Abschreibungsmöglichkeiten für Elektroautos geplant. Unternehmen, die E-Autos anschaffen, können mit 75 Prozent Abschreibung im Jahr des Kaufs rechnen, gefolgt von weiteren Abschreibungsschritten über vier Jahre hinweg. Eine Sonderregelung für Käufe im Zeitraum von Juli 2025 bis Dezember 2027 soll diese Initiativen unterstützen.
Finanzielle Auswirkungen der Steuersenkungen
Die geplanten Steuersenkungen haben ein erhebliches Volumen, das über die Jahre ansteigt. Für 2025 werden Einsparungen von 2,5 Milliarden Euro erwartet, die sich bis 2029 auf 11,3 Milliarden Euro erhöhen. Gleichzeitig werden die Staatseinnahmen durch diese Maßnahmen im Zeitverlauf sinken. NWB Experten Blog erklärt, dass die Einnahmenverluste für den Staat 2025 bei 630 Millionen Euro und 2026 bei 4 Milliarden Euro liegen sollen. 2029 könnte der Verlust sogar 17 Milliarden Euro erreichen.
Die Auswirkungen der Steuersenkungen werden auf Bund, Länder und Kommunen verteilt. Wirtschaftsverbände haben bereits auf die schwache wirtschaftliche Entwicklung in Deutschland hingewiesen, die sich durch eine Stagnation des Bruttoinlandsprodukts in diesem Jahr zeigt. Hohe Energiekosten, lange Planungs- und Genehmigungsverfahren sowie steigende Sozialabgaben wurden als internationale Standortnachteile identifiziert.
Weitere steuerliche Anpassungen
Die Neuregelungen zur Unternehmensbesteuerung, die im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD am 9. April 2025 veröffentlicht wurden, beinhalten auch eine Verbesserung des Optionsmodells nach dem Körperschaftsteuergesetz sowie der Thesaurierungsbegünstigung. Zudem wird die steuerliche Forschungsförderung ausgeweitet, um Forschung und Entwicklung gezielt zu unterstützen. Es bleibt jedoch unklar, ob die Länder im Bundesrat den geplanten Steuersenkungen zustimmen werden.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die geplanten steuerpolitischen Veränderungen einen bedeutenden Schritt zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für Unternehmen in Deutschland darstellen, während gleichzeitig die finanziellen Konsequenzen für den Staat und seine Gliedstaaten genau verfolgt werden müssen.