
Bundesfinanzminister Lars Klingbeil hat große Pläne zur Entlastung der Unternehmen in Deutschland vorgestellt. Im Rahmen eines neuen Gesetzentwurfs sollen insbesondere steuerliche Maßnahmen eingeführt werden, die Unternehmen anregen, in Elektrofahrzeuge und Maschinen zu investieren. Der Vorschlag umfasst eine schnellere steuerliche Absetzbarkeit für Unternehmen, die Elektroautos anschaffen, und sieht vor, dass 75% der Kosten im Jahr des Kaufs abgesetzt werden können.
Zusätzlich sieht der Gesetzentwurf steuerliche Möglichkeiten vor, die sich über mehrere Jahre erstrecken. So können im Jahr nach dem Kauf 10%, in den beiden darauffolgenden Jahren jeweils 5% und im fünften Jahr noch 2% der Kosten steuerlich geltend gemacht werden. Diese Sonderregelung gilt für Fahrzeuge, die zwischen Juli 2025 und Dezember 2027 erworben werden. Der Gesetzentwurf ist Teil einer umfassenden Strategie zur Unterstützung deutscher Unternehmen, die bis 2029 eine Entlastung von insgesamt 17 Milliarden Euro mit sich bringen soll, wie Deutschlandfunk berichtet.
Investitions-Booster für Unternehmen
Anfang 2025 soll zudem ein „Investitions-Booster“ eingeführt werden, der es Unternehmen ermöglicht, Investitionen in bewegliche Güter oder Maschinen in den Jahren 2025 bis 2027 mit bis zu 30% sofort abzuschreiben. Auch diese Maßnahme ist darauf ausgelegt, die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft zu fördern. Die Sonderabschreibung gilt vom 30. Juni 2025 bis Anfang 2028 und ist ein wichtiges Element im Koalitionsvertrag zwischen Union und SPD, welcher am 9. April 2025 beschlossen wurde.
Über die langfristige Senkung der Körperschaftsteuer von derzeit 15% auf 10% ab 2028 berichten verschiedene Quellen. Die Reduktion soll schrittweise bis zum Jahr 2032 vollzogen werden. Gewinne, die im Unternehmen verbleiben, sollen ebenfalls steuerlich begünstigt werden.
Forschungsförderung und weitere Maßnahmen
Ein weiterer Teil des geplanten Steuerpakets ist die Ausweitung der steuerlichen Forschungsförderung für Unternehmen, die in Innovation und Entwicklung investieren. Diese Entscheidung zielt darauf ab, die Grundlage für zukünftige Technologien und Produktionsmethoden zu schaffen. Der Gesetzentwurf wurde zur Stellungnahme an andere Ressorts weitergeleitet und bedarf der Zustimmung von Bundestag und Bundesrat, was zeigt, dass eine ausgewogene politische Unterstützung erforderlich ist.
Zusätzlich zu diesen Maßnahmen sind auch weitere umfassende steuerliche Änderungen angedacht. Dazu gehören unter anderem Verbesserungen für Personengesellschaften und eine Überarbeitung der Gewerbesteuerregelungen, mit einer Erhöhung des Mindesthebesatzes von 200 auf 280 Prozent. Auch für kleine und mittlere Einkommen sind Steuererleichterungen in der Mitte der Legislaturperiode geplant.
Die Maßnahmen des Gesetzentwurfs verdeutlichen den Willen der Koalition, die deutsche Wirtschaft zu stärken und auf zukünftige Herausforderungen optimal zu reagieren. Diese Maßnahmen könnten erhebliche Einnahmeausfälle für Bund, Länder und Kommunen mit sich bringen, was die langfristigen Auswirkungen der Steuerreformen unterstreicht, wie auch Haufe betont.