
Bundesfinanzminister Lars Klingbeil plant umfassende steuerliche Entlastungen für Unternehmen, um die wirtschaftliche Lage in Deutschland zu verbessern. Ein entsprechender Gesetzentwurf, der am 1. Juni 2025 bekannt gegeben wurde, soll im Rahmen der Koalitionsvereinbarungen zwischen Union und SPD umgesetzt werden. Die Maßnahmen sollen über einen Zeitraum von mehreren Jahren bis 2029 insgesamt 17 Milliarden Euro an Entlastungen für die Unternehmen bringen, die zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit beitragen sollen, berichtet Deutschlandfunk.
Klingbeil möchte mit den geplanten Steuererleichterungen insbesondere Anreize für Investitionen schaffen und die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft steigern. Zu den Kernpunkten des Gesetzentwurfs zählen unter anderem die Einführung von Sonderabschreibungen für Unternehmen, die in den Jahren 2025, 2026 und 2027 Investitionen tätigen. Diese speziell eingerichteten Abschreibungen sollen Steuererleichterungen von bis zu 30 Prozent auf Maschinen und anderen Anlagen bieten. Daneben wird eine schrittweise Senkung der Körperschaftsteuer von derzeit 15 auf 10 Prozent angestrebt, wie aus den Informationen von Tagesschau hervorgeht.
Details zu den geplanten Maßnahmen
Einer der Hauptbestandteile der Entlastungsmaßnahmen betrifft die steuerlichen Regelungen für Elektrofahrzeuge. Unternehmen, die im Zeitraum zwischen Juli 2025 und Dezember 2027 Elektroautos erwerben, können 75 Prozent der Anschaffungskosten im Jahr des Kaufs steuerlich absetzen. Darüber hinaus sind für den Zeitraum nach dem Kauf gestaffelte Abschreibungen vorgesehen: 10 Prozent im Jahr nach dem Kauf, 5 Prozent in den zwei Folgejahren, 3 Prozent im vierten Jahr und 2 Prozent im fünften Jahr.
Diese Regelung gilt nicht nur für Elektroautos, sondern auch für rein elektrisch betriebene Nutzfahrzeuge, Lkw und Busse. Das Ziel ist es, den Umstieg auf E-Mobilität zu fördern und gleichzeitig Anreize zur Bestellung neuer Fahrzeuge zu schaffen.
Öffentliche Finanzen und langfristige Perspektiven
Die finanziellen Auswirkungen der geplanten Steuerentlastungen werden sich über die Jahre hinweg deutlich auswirken. Bereits im Jahr 2025 erwartet das Finanzministerium eine Entlastung der Unternehmen in Höhe von 2,5 Milliarden Euro. Diese Summe soll 2026 auf 8,1 Milliarden Euro und bis 2029 auf 11,3 Milliarden Euro anwachsen. Gleichzeitig sind auch die Mindereinnahmen des Staates beträchtlich, die bis 2029 insgesamt 17 Milliarden Euro betragen könnten.
Die steuerlichen Entlastungen werden über Bund, Länder und Kommunen verteilt. Klingbeil betont, dass die Maßnahmen kurzfristig wachstumswirksame Investitionen ankurbeln und gleichzeitig langfristige Stabilität in der Wirtschaft schaffen sollen, um besser auf künftige Herausforderungen reagieren zu können.
Der Gesetzentwurf sieht darüber hinaus vor, dass auch der Thesaurierungssteuersatz für nicht ausgeschüttete Gewinne gesenkt sowie die steuerliche Forschungsförderung ausgeweitet werden soll, um Innovation und Wachstum weiter zu fördern.