
In einer angespannten Sitzung des Ausschusses für Planen, Bauen und Wohnen in Wolperath schwebte das Thema Kosten für den Ausbau der Mittelstraße und des Mühlenwegs über den Köpfen der Anwesenden. Die Veranstaltung war so gut besucht, dass viele Bürger stehen oder vor dem Saal warten mussten. Grund für die Sorgen der Anwohner sind die geplanten Maßnahmen zur Verbesserung der Infrastruktur, die laut Aussagen der Gemeinde hohe Kosten für die Anlieger mit sich bringen könnten. Das Oberlandesgericht Köln hat die Verwaltung unter Handlungsdruck gesetzt, da aktuell Oberflächenwasser auf Grundstücke fließt und ein Schadensfall über die Versicherung der Gemeinde (GVV) abgewickelt wurde. Diese klagte jedoch und verlor den Prozess, wobei die Schadenssumme etwa 13.400 Euro betrug. Eine Revision wurde nicht zugelassen, was die Situation der Anwohner weiter verschärft.
Die Gemeinde plant, die provisorisch ausgebauten Fahrbahnen aufzureißen, um einen neuen Regenwasserkanal zu verlegen. Nach dem Kanalbau müssen die Straßen wiederhergestellt werden, wobei die Anlieger gemäß Baugesetzbuch die überwiegenden Kosten tragen müssen. Während eine Anwohnerin des Mühlenwegs schätzt, dass 90% der Regenwasser-Entsorgung geregelt sind, sieht die Verwaltung das Problem anders und berichtet, dass flache Bürgermeisterkanäle die Regenmengen nicht effektiv ableiten können. Zusätzliche Maßnahmen wie Sinkkästen und Rinnen haben bisher nicht den gewünschten Erfolg gezeigt.
Kosten und Bedenken
Ein zentrales Anliegen der Anwohnerschaft ist die Finanzierung des Projekts. Laut dem Baugesetzbuch werden die Anlieger zu 90% und die Gemeinde zu 10% der Kosten herangezogen. Die genaue Höhe der Anliegerbeiträge bleibt jedoch unklar und hängt vom Standard des Endausbaus ab. Bürger können ihre Fragen und Bedenken während einer Bürgerinformation äußern, bei der Entwürfe und die voraussichtlichen Kosten präsentiert werden. Die Vorschläge der Bürger zu den Details des Ausbaus, einschließlich Gehwegen und Beleuchtung, werden in die Planungen einfließen.
Zusätzlich zu den Erschließungsbeiträgen zur Deckung der Kosten für die Erschließungsanlagen ist zu beachten, dass Hausanschlusskosten nicht Teil der Anliegerbeiträge sind. Diese beziehen sich auf den Anschluss eines Grundstücks an Abwasser- und Versorgungsnetze. Grundstückseigentümer können auch Jahre nach der Bebauung mit zusätzlichen Kosten für Zweiterschließungsmaßnahmen belastet werden. Diese Beiträge werden gemäß den Vorschriften des Baugesetzbuches erhoben, wobei die Erschließung von Grundstücken grundsätzlich Aufgabe der Städte und Gemeinden ist.
In der aktuellen Situation bleibt abzuwarten, wie die Gemeinde mit den Bedenken der Anwohner umgehen wird und welche Maßnahmen letztlich zur Lösung der Probleme beitragen können. Die Transparenz in der Kostenaufteilung könnte hierbei entscheidend sein.
Für detailliertere Informationen zur Kostenaufteilung und den rechtlichen Grundlagen können interessierte Bürger die Artikel von Kölner Stadt-Anzeiger und Haufe besuchen.