Der chinesische Online-Händler Shein steht schon seit langem in der Kritik der Verbraucherschützer, die unzulässige Geschäftspraktiken und negative Umwelteinflüsse kritisieren. Die Verbraucherzentrale hat Shein daher abgemahnt, da das Unternehmen mehrfach gegen EU-Vorgaben verstoßen hat. Shein muss nun eine Unterlassungserklärung abgeben und Anpassungen vornehmen.
Die Kritik an Shein bezieht sich unter anderem auf Verstöße gegen den Digital Services Act der EU, der manipulative Gestaltung auf Online-Plattformen verbietet. Beanstandet wurden beispielsweise Pop-Up-Fenster, die erscheinen, wenn man die Website verlassen möchte, und fragwürdiger Inhalt wie Gutscheinangebote. Auch in Frankreich sind Maßnahmen gegen Shein geplant.
Shein wurde auch für unklare Rabatthöhen, fehlende Informationen bei Bewertungen und ein unvollständiges Impressum abgemahnt. Die Verbraucherschützer werfen Shein außerdem Greenwashing vor, da das Unternehmen die Paketshop-Abholung als umweltfreundlich darstellt, obwohl die Pakete oft lange Strecken mit dem Flugzeug zurücklegen.
Die VZBV-Chefin Ramona Pop kritisiert Shein scharf und betont, dass das Unternehmen die Regeln des Verbraucherschutzes missachtet. Shein hat sich bisher nicht zu der Abmahnung geäußert. Experten und Verbraucherschützer fordern ein härteres Vorgehen gegen Fast-Fashion-Hersteller wie Shein, AliExpress und andere Billig-Anbieter. Die Shops werden beschuldigt, Kunden mit Rabatten, Bewertungen und Designs zu täuschen. Die Bundesregierung prüft Maßnahmen gegen chinesische Anbieter wie Shein und Temu.