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Krypto-Revolution: Gemini und Coinbase beantragen EU-Lizenzen!

Die Kryptobörsen Gemini und Coinbase haben nun Lizenzen für den Betrieb in der Europäischen Union beantragt. Diese Maßnahme steht im Einklang mit der EU-Verordnung „Markets in Crypto Assets“ (MiCA), die darauf abzielt, eine einheitliche Regulierung innerhalb der EU zu schaffen. Gemini strebt eine Genehmigung in Malta an, während Coinbase eine Lizenz in Luxemburg erwartet. Ein Sprecher von Coinbase bezeichnete Luxemburg als „angesehener globaler Finanzplatz“, äußerte sich jedoch nicht zu den Einzelheiten des Antrags. Damit folgen Gemini und Coinbase dem Beispiel anderer großer Börsen, die ebenfalls innerhalb von MiCA tätig werden wollen. So hat beispielsweise Bybit kürzlich die Genehmigung erhalten, in Österreich zu operieren, und Binance hat seine Prozesse in Polen aktualisiert, um den MiCA-Vorgaben zu entsprechen.

Die Regelungen von MiCA traten im Juni 2024 in Kraft, während die vollständige Umsetzung erst im Dezember desselben Jahres erfolgte. Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) hat inzwischen endgültige Leitlinien für die EU-Mitgliedstaaten herausgegeben. Primäres Ziel der MiCA-Verordnung ist es, den Anlegerschutz zu stärken und die Finanzstabilität in der Union zu fördern. Trotzdem gibt es Bedenken hinsichtlich der Regelungen zu Stablecoins, da diese viel Raum für Interpretationen und Unsicherheiten lassen.

Streit um Stablecoins

Eine umstrittene Bestimmung innerhalb von MiCA verlangt von Emittenten von Stablecoins, dass sie einen „erheblichen“ Teil ihrer Rücklagen in europäischen Banken halten müssen. Tether hat dies abgelehnt, was die Diskussion über die Zukunft solcher Krypto-Assets anheizt. Dennoch konnten mindestens zehn weitere Stablecoins, darunter von Circle, Crypto.com und Société Générale, unter MiCA zugelassen werden. Patrick Hensen, Geschäftsführer von Circle, berichtete, dass seither seit Februar 10 Unternehmen in der EU Stablecoins betreiben dürfen.

Die Anzeichen deuten darauf hin, dass die Akzeptanz von Stablecoins im Rahmen von MiCA jedoch gering ist. Insbesondere in Italien wurde laut Fabio Panetta festgestellt, dass MiCA nicht zu einer nennenswerten Verbreitung von Stablecoins geführt hat. Stattdessen hat sich das Interesse der Marktakteure auf „Verwahrungs- und Handelsdienstleistungen“ verlagert.

Regulierungsrahmen und Herausforderungen

Die MiCA-Verordnung zielt auf eine risikogerechte Regulierung ab und fördert damit Innovationen im Bereich der Distributed-Ledger-Technologie. Ein wesentliches Element der MiCA ist, dass Anbieter von Kryptowerten nun verpflichtet sind, ein Whitepaper zu erstellen und dies den Aufsichtsbehörden zu übermitteln. Für das öffentliche Angebot von E-Geld-Token und vermögensreferenzierten Tokens ist eine Genehmigung notwendig, und Dienstleistungen mit Kryptowerten unterliegen einer Erlaubnispflicht.

In Deutschland etwa müssen viele Geschäfte mit Kryptowerten diese Erlaubnis von den nationalen Aufsichtsbehörden einholen. Die Europäischen Aufsichtsbehörden, einschließlich der BaFin, sind bereits aktiv damit beschäftigt, die technischen Regulierungs- und Durchführungsrechtsakte sowie Leitlinien für die MiCA umzusetzen, um sowohl den Anlegerschutz zu gewährleisten als auch Rechtssicherheit für Innovationen im Krypto-Sektor zu schaffen. Es wird auch ein öffentlich einsehbares Register eingerichtet, das die Whitepapers von Kryptowerte-Anbietern dokumentiert.

MiCA definiert drei Kategorien von Kryptowerten: E-Geld-Token, vermögenswertreferenzierte Tokens und Utility Tokens. Gängige Kryptowährungen wie Bitcoin und Ethereum fallen unter diese Regelung, während Security Tokens und NFTs in der Regel nicht erfasst sind. Anbieter mit mehr als 15 Millionen aktiven Nutzern gelten als signifikante Akteure und unterliegen strengeren Anforderungen und Kontrollen.

Die neuen Vorschriften zur Geldwäscheprävention, einschließlich der „Travel Rule“, werden ebenfalls EU-weit umgesetzt und erfordern eine Identifizierung der Nutzer bei Geldtransfers. Dies gilt auch für Transaktionen zwischen „hosted“ und „unhosted wallets“, insbesondere bei Beträgen über 1000 Euro. Wie die Entwicklungen auf dem Markt zeigen, stehen die Kryptobörsen nun vor der Herausforderung, sich in einem dynamischen und sich ständig verändernden regulatorischen Umfeld zurechtzufinden.

Tim Meisner

Tim Meisner ist ein angesehener Wirtschaftsexperte und Analyst mit über zwei Jahrzehnten Erfahrung in der deutschen Wirtschaftslandschaft. Durch seine langjährige Tätigkeit in Deutschland hat er ein umfassendes Verständnis für lokale und nationale Wirtschaftsthemen entwickelt. Sein Fachwissen erstreckt sich von Finanzmärkten und Unternehmensstrategien bis hin zu makroökonomischen Trends. Er ist bekannt für seine klaren Analysen und durchdachten Einschätzungen, die regelmäßig in führenden Wirtschaftsmedien zitiert werden.

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