
Das Landgericht Köln hat kürzlich die Gothaer Krankenversicherung zur Zahlung eines Krankentagegelds in fünfstelliger Höhe verurteilt. Diese Entscheidung markiert einen wichtigen Präzedenzfall für Versicherte, die aufgrund von psychischen Erkrankungen Leistungen in Anspruch nehmen möchten. Der Versicherungsnehmer war seit vielen Jahren bei der Gothaer privater Krankenversicherter und hatte eine Krankentagegeldversicherung abgeschlossen.
Im Jahr 2018 erkrankte der Versicherungsnehmer an Neurasthenie sowie einer wiederkehrenden mittelgradigen depressiven Episode. In der Anfangsphase leistete die Gothaer Krankenversicherung solide Zahlungen des versicherten Krankentagegeldes. Doch nach einer gutachterlichen Untersuchung, die die dauerhafte Berufsunfähigkeit des Versicherten feststellte, stellte die Gothaer die Zahlungen abrupt ein und kündigte den Krankentagegeld-Versicherungsvertrag.
Rechtsstreit vor dem Landgericht
Aufgrund der Leistungsverweigerung wandte sich der Versicherungsnehmer an die Kanzlei L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft. Rechtsanwalt Christian Luber stellte fest, dass die Gründe für die Einstellung der Zahlungen rechtsfehlerhaft waren. Ein außergerichtlicher Einigungsversuch scheiterte, was zur Einreichung einer Klage vor dem Landgericht Köln führte.
Das Gericht ordnete ebenfalls eine Begutachtung des Klägers an, die die ursprüngliche Erkrankung bestätigte und zu dem Schluss kam, dass keine Berufsunfähigkeit vorliegt. In diesem Prozess wies die Gothaer Krankentagegeldversicherung Einwendungen gegen das Gutachten zurück, die vom Gericht nicht akzeptiert wurden. Das Resultat dieser rechtlichen Auseinandersetzung war die verurteilende Entscheidung des Landgerichts Köln, die Gothaer zur Rückzahlung des Krankentagegeldes zu verpflichten und den Fortbestand des Versicherungsvertrags zu bestätigen.
Hintergrund zu Krankentagegeld und Berufsunfähigkeit
Der Fall wirft ein Licht auf die oft komplexe Thematik der Krankentagegeldversicherung und das Thema Berufsunfähigkeit. Betroffene Versicherte müssen oft um ihre Ansprüche kämpfen, insbesondere wenn psychische Erkrankungen ins Spiel kommen. Anwälte und Rechtsexperten wie die Kanzlei Kotz thematisieren häufig die Schwierigkeiten, die bei der Beantragung von Leistungen auftreten können, wobei insbesondere die Beweisführungen zu Berufsunfähigkeit oft im Vordergrund stehen.
In einem weiteren Beispiel aus früheren Urteilen zeigt sich, dass auch in Fällen von Mobbing und psychischen Erkrankungen, wie einer schweren depressiven Anpassungsstörung, die Gerichte oft die Argumente der Versicherungen prüfen. So wurde in einem von der Kanzlei Kotz dokumentierten Fall entschieden, dass eine Krankentagegeldversicherung nicht aufgrund von Berufsunfähigkeit beendet wurde, weil die Versicherung nicht den erforderlichen Beweis dafür erbringen konnte.
Diese und ähnliche Rechtsstreitigkeiten veranschaulichen, wie wichtig es für Versicherte ist, ihre Ansprüche aktiv zu vertreten und rechtlichen Beistand in Anspruch zu nehmen. Der aktuelle Fall gegen die Gothaer unterstreicht die Möglichkeit, in schwierigen Antragsverfahren erfolgreich zu sein und zu den eigenen Ansprüchen durchzusetzen.
Für weitere Informationen können Sie die Berichterstattung auf anwalt.de und die Analysen zur Berufsunfähigkeit auf ra-kotz.de einsehen.