Versicherung

Landgericht Stuttgart verurteilt Allianz: 200.000 Euro für Berufsunfähigkeitsrente!

Das Landgericht Stuttgart hat kürzlich eine weitreichende Entscheidung zugunsten eines Versicherungsnehmers getroffen, der von der Allianz Lebensversicherung eine Berufsunfähigkeitsrente verlangte. Der Versicherungsnehmer, welcher bis zur Feststellung seiner Berufsunfähigkeit im Jahr 2012 als Orthopädiemechaniker arbeitete, erhielt nach anfänglicher Anerkennung seiner Situation von der Allianz im Jahr 2020 plötzlich keine Zahlungen mehr. Die Allianz bezweifelte die fortdauernde Berufsunfähigkeit des Versicherungsnehmers und stellte daraufhin die Leistungen ein. Dies führte dazu, dass der Versicherungsnehmer rechtliche Schritte einleitete und die Kanzlei L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft um Unterstützung bat. Nach eingehender Prüfung der Unterlagen stellte der Rechtsanwalt Christian Luber fest, dass die Leistungsverweigerung seitens der Allianz rechtsfehlerhaft war. Die Bemühungen um eine außergerichtliche Einigung scheiterten, woraufhin Klage beim Landgericht Stuttgart eingereicht wurde.

Das Gericht ließ ein Gutachten erstellen, das die Berufsunfähigkeit des Klägers bestätigte. Die Allianz hingegen stellte Einwendungen gegen das Gutachten auf, was zu einer wiederholten Befragung des Sachverständigen führte. Letztlich entschied das Landgericht Stuttgart, dass die Allianz zur Zahlung der Berufsunfähigkeitsrente verpflichtet ist. Der Versicherungsnehmer erhält nun eine Einmalzahlung von über 200.000 Euro und wird auch zukünftige Rentenzahlungen erhalten, was eine erhebliche finanzielle Entlastung für ihn darstellt. Diese Entscheidung unterstreicht die Verantwortung der Versicherungsunternehmen zur ordnungsgemäßen Prüfung von Leistungsansprüchen.

Berufsunfähigkeit bei posttraumatischer Belastungsstörung

Ein weiterer Fall, der die Gepflogenheiten der Allianz beleuchtet, betrifft einen Kläger, der aufgrund einer posttraumatischen Belastungsstörung (PTBS) Ansprüche auf eine Berufsunfähigkeitsrente geltend machte. Der Kläger, ein selbständiger Glasbläser, argumentierte, dass er seit dem Tod seines Sohnes am 18.09.2008, der bei einem Unfall verstarb, berufsunfähig sei. Nach einem psychiatrischen Gutachten, das am 14. Februar 2014 erstellt wurde, wurde festgestellt, dass der Kläger seit Mai 2013 aufgrund seiner PTBS zu mindestens 50 % berufsunfähig ist.

Die beklagte Allianz wies die Ansprüche jedoch zurück, da der Kläger seit Mai 2013 nicht mehr als Glasbläser tätig war. Des Weiteren zweifelte die Allianz die berufliche Tätigkeit und die gesundheitlichen Beschwerden des Klägers an. Nach umfassenden Beweiserhebungen, einschließlich Zeugenvernehmungen und einem weiteren Sachverständigengutachten, entschied das Gericht, dass der Kläger seit dem 18.12.2008 zu mindestens 50 % berufsunfähig ist. Das Gericht stellte zudem fest, dass die Umorganisation des Betriebs des Klägers wirtschaftlich nicht zumutbar gewesen sei und dass er deswegen keinen Anspruch auf eine andere Tätigkeit habe, die seinen bisherigen Lebensstandards entspräche. Mit dieser Entscheidung hat das Gericht die Belange von Personen mit psychischen Erkrankungen stärker gewichtet und die Verantwortung der Allianz unterstrichen, faire Entscheidungen in solchen komplexen Fällen zu treffen.

Diese beiden Fälle zeigen die Herausforderungen und rechtlichen Aspekte, die mit der Beantragung von Berufsunfähigkeitsrenten verbunden sind. Insbesondere der Umgang von Versicherungen mit psychischen Erkrankungen und langfristigen Leistungsansprüchen bleibt ein wichtiges Thema in der Diskussion um faire Versicherungsleistungen.

Tim Meisner

Tim Meisner ist ein angesehener Wirtschaftsexperte und Analyst mit über zwei Jahrzehnten Erfahrung in der deutschen Wirtschaftslandschaft. Durch seine langjährige Tätigkeit in Deutschland hat er ein umfassendes Verständnis für lokale und nationale Wirtschaftsthemen entwickelt. Sein Fachwissen erstreckt sich von Finanzmärkten und Unternehmensstrategien bis hin zu makroökonomischen Trends. Er ist bekannt für seine klaren Analysen und durchdachten Einschätzungen, die regelmäßig in führenden Wirtschaftsmedien zitiert werden.

Ähnliche Artikel

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert