
Ein Landwirt aus dem Raum Oldenburg sieht sich einer schweren finanziellen Last gegenüber, nachdem das Oberlandesgericht (OLG) Oldenburg ihn im März 2025 aufgrund von Versicherungsmissbrauch verurteilt hat. Die Entscheidung, die nun rechtskräftig ist, verpflichtet den Landwirt zur Rückzahlung von knapp 600.000 Euro plus Zinsen an sein Versicherungsunternehmen, welches die Summe für einen Brand in einem Kälbermaststall ausgezahlt hatte. Die Versicherung hatte die Rückzahlung gefordert, nachdem sich herausstellte, dass der Brand möglicherweise absichtlich herbeigeführt wurde, um Schadenssumme zu kassieren, wie agrarheute.com berichtet.
Die rechtliche Auseinandersetzung beginnt mit einem Brand, der 2009 in dem Kälbermaststall des Landwirts ausbrach. Die Versicherung überwies daraufhin 600.000 Euro an die Ehefrau des Landwirts. In früheren Jahren kam es bereits zu mehreren anderen Bränden in den Gebäuden des Paares, die größtenteils entweder auf technische Defekte oder im Fall eines Brandes 2006 auf Brandstiftung zurückgeführt wurden. Für die früheren Vorfälle erhielt das Ehepaar ebenfalls Entschädigungen aus Feuerversicherungen, während 2010 zwei weitere Brände auftraten, für die die Versicherung jedoch die Zahlung verweigerte, da ein Verdacht auf Versicherungsbetrug bestand.
Gerichtsurteile und rechtliche Bewertungen
Im Zivilverfahren klagte die Versicherung auf Rückzahlung der zuvor gewährten 600.000 Euro, da sie annahm, dass der Brand im Kälbermaststall im Auftrag des Landwirts gelegt worden war. Während das Landgericht Oldenburg und das OLG in früheren Verfahren die Beweislage als nicht ausreichend erachteten und die Beklagten von den Anklagen freisprachen, änderte sich dies in der aktuellen Entscheidung des OLG. Der 1. Zivilsenat stellte klar, dass die Schuld des Landwirts am Brand mit hinreichender Sicherheit festgestellt werden konnte. Der Landwirt wurde als mittelbarer Täter oder Mittäter bewertet und schuldig gesprochen, was auf den Paragraphen 823 Abs. 2 Satz 1 BGB, die Paragraphen 265 Abs. 1, 25 StGB sowie den Paragraphen 826 BGB zurückzuführen ist.
Diese Entscheidung ist besonders wertvoll, da sie verdeutlicht, dass Zivilgerichte in ihren Urteilen nicht an vorherige strafgerichtliche Entscheidungen gebunden sind, wie niedersachsen.de weiter ausführt. Der Landwirt muss nun nicht nur die 600.000 Euro zurückzahlen, sondern auch die aufgelaufenen Zinsen, was insgesamt eine erhebliche finanzielle Belastung darstellt.
Diese Rechtslage wirft auch Fragen zu den früheren Vorfällen auf, in denen die Staatsanwaltschaft Oldenburg die Beklagten wegen Betrugs und Brandstiftung anklagte, jedoch freigesprochen wurden. Dennoch steht nun fest, dass die aktuellen Urteile im Zivilbereich eine klare Verantwortung des Landwirts zuordnen und die Handlungen als Versicherungsmissbrauch einstufen.