Gemäß einem Bericht von www.t-online.de berichten ehemalige Immobilienbesitzer oft über ein lebenslanges Wohnrecht, nachdem sie ihre Immobilie verschenkt haben. Diese Entscheidung hat finanzielle und rechtliche Auswirkungen, insbesondere wenn der Wohnberechtigte in ein Pflegeheim umzieht. Das lebenslange Wohnrecht ermöglicht es dem Beschenkten, in seiner Immobilie zu bleiben und spart zudem Erbschaftssteuer. Darüber hinaus schützt es die Immobilie vor dem Zugriff des Sozialamtes, wenn der Wohnberechtigte nicht in der Lage ist, die Kosten für die Unterbringung in einem Pflegeheim zu tragen.
Das Wohnrecht auf Lebenszeit wird im Grundbuch eingetragen und gilt bis zum Tod des Wohnberechtigten. Dieser wohnt in der Regel mietfrei in der Immobilie und beteiligt sich an den Nebenkosten und Reparaturen.
Im Falle eines Umzugs in ein Pflegeheim erlischt das lebenslange Wohnrecht nicht. Auch hier bleibt das Wohnrecht erhalten. Es erlischt nur, wenn die Immobilie unbewohnbar wird oder der Wohnberechtigte eine dauerhafte apparative Versorgung benötigt, wie zum Beispiel bei Komapatienten.
Für den Immobilienmarkt kann dies bedeuten, dass der Wert einer Immobilie, die mit einem lebenslangen Wohnrecht belastet ist, gemindert wird. Im Falle eines Verkaufs erlischt das Wohnrecht nicht, es sei denn, es kommt zu einer Zwangsversteigerung, die zur Löschung des Wohnrechts führen kann.
Diese Informationen sind für potenzielle Immobilienkäufer und -verkäufer von Interesse, da sie die finanziellen und rechtlichen Auswirkungen eines lebenslangen Wohnrechts verstehen müssen. Daher ist es wichtig, sich professionell beraten zu lassen, um die bestmögliche Entscheidung zu treffen.
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