
Luxemburg hat Anbieter von Dienstleistungen für virtuelle Vermögenswerte (VASP) in seiner nationalen Risikobewertung (NRA) für 2025 als Unternehmen mit einem hohen Geldwäscherisiko eingestuft. Diese Einstufung resultiert aus anhaltenden Bedenken bezüglich der Anfälligkeit der Kryptoindustrie für Finanzkriminalität. Der Risikoniveau von VASPs wird als „hoch“ klassifiziert und basiert auf Kriterien wie Transaktionsvolumen, Kundenreichweite, Vertriebskanälen, rechtlichen Strukturen und internationaler Reichweite, wie Cointelegraph berichtet.
Bereits 2020 wurden in einem Bericht VASPs als neu auftretendes Risiko identifiziert, und ein folgender Bericht aus 2022 stuft die Risiken im Zusammenhang mit Krypto-Vermögenswerten als sehr hoch ein. Dies liegt vor allem an der internetbasierten und grenzüberschreitenden Natur dieser Anlagen. Vor diesem Hintergrund arbeitet die Europäische Union an einer umfassenden Regulierung der Kryptowährungsbranche, bekannt als die Markets in Crypto-Assets (MiCA) Verordnung. Diese Verordnung soll die regulatorischen Rahmenbedingungen für Kryptowährungen in allen 27 EU-Mitgliedstaaten vereinheitlichen und gleichzeitig striktere Vorschriften gegen Geldwäsche einführen.
MiCA: Strengere Regulierung und Anforderungen
Mit der Einführung der MiCA-Verordnung müssen Anbieter von Kryptowährungsdienstleistungen seit Januar Lizenzen erwerben, um legal in der EU tätig zu sein. Diese Regulierung zielt darauf ab, die Integration von Kryptowährungen in das finanzielle Ökosystem sicherer zu gestalten. Während einige Plattformen wie Kraken und Crypto.com bereits regulierten Derivatehandel einführen konnten, zeigt ein Problembeispiel die Herausforderungen auf, die mit der Einhaltung neuer Gesetze verbunden sind. Tether, der Emittent hinter USDt (USDT), hat sich geweigert, den neuen Regelungen Folge zu leisten, was zu seiner Denotierung auf großen europäischen Plattformen führte.
Die MiCA-Verordnung bringt wesentliche Änderungen mit sich. Sie erfordert die Identifizierung von Nutzern durch Plattformen und Wallet-Anbieter sowie die Dokumentation und Überwachung von Transaktionen. Zudem müssen Transaktionen über bestimmten Wertgrenzen transparent gemacht werden. In Anbetracht dessen beobachten nationale und europäische Finanzbehörden aufmerksam Wallets und Transaktionen und greifen gegebenenfalls zu Beschlagnahmungen von Geräten, wie auch anwalt.de detailliert beschreibt.
Ermittlungen und internationale Zusammenarbeit
Die Risiken für Geldwäsche sind nicht nur theoretischer Natur. Jüngste Ereignisse zeigen, wie ernst die Situation ist. In Hongkong wurden beispielsweise 12 Personen verhaftet, die in ein grenzüberschreitendes Geldwäschesystem involviert waren, wobei über 500 Scheinkonten genutzt wurden, um 15 Millionen US-Dollar zu waschen. Auf europäischer Ebene haben Ermittlungsbehörden 17 Verdächtige einer als „mafiös“ bezeichneten Kryptobank verhaftet, die über 21 Millionen Euro in Kryptowährungen für kriminelle Organisationen im Nahen Osten und in China gewaschen haben sollen. Im Zuge der Ermittlungen wurden wertvolle Gegenstände im Wert von 4,5 Millionen Euro beschlagnahmt, darunter Bargeld, Kryptowährungen, Fahrzeuge und elektronische Geräte.
Die Europäische Union und nationale Behörden intensivieren ihre Bemühungen, um Geldwäsche im Zusammenhang mit Kryptowährungen effizient zu bekämpfen. Rechtsanwalt Andreas Junge warnt, dass selbst harmlose Transaktionen Verdacht erregen können und die Konsequenzen von Geldwäschevorwürfen gravierend sind. Dazu zählen hohe Geldstrafen, Freiheitsstrafen von bis zu zehn Jahren und die Einziehung von Kryptoguthaben. Daher empfiehlt er eine sorgfältige Dokumentation aller Transaktionen und die Nutzung seröser, regulierter Plattformen. Bei Verdacht auf Geldwäsche ist eine rechtzeitige Beratung unerlässlich.