
Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) hat in einer aktuellen Regierungserklärung die Koalition und die Bürger eindringlich aufgerufen, sich gemeinsam für die wirtschaftliche Erneuerung Deutschlands einzusetzen. Die schwarz-rote Koalition steht vor großen Herausforderungen, und der Koalitionsvertrag skizziert die gewünschten Maßnahmen. Merz ist sich jedoch bewusst, dass die aktuellen Pläne nicht ausreichen, um den notwendigen Reformbedarf, speziell in der Sanierung des Sozialstaats, zu decken.
Das „neue Grundverständnis“ für den Umgang mit Unternehmern, das Merz anstrebt, soll der Wirtschaft mehr Handlungsfreiheit ermöglichen. In diesem Zusammenhang betont CDU-Wirtschaftsministerin Katherina Reiche die Notwendigkeit größerer Eigenverantwortung der Unternehmen. Ein wichtiges Element zur Überprüfung der Ernsthaftigkeit dieser neuen Ausrichtung ist das angekündigte 100-Tage-Programm der Regierung.
Reformvorhaben und Prüfsteine
Ein zentraler Prüfstein des neuen wirtschaftlichen Ansatzes ist das Arbeitszeitgesetz, welches durch eine flexiblere europäische Regelung ersetzt werden soll. Darüber hinaus plant die Koalition, die bestehenden Lieferkettensorgfaltspflichten abzuschaffen. Merz hat bereits angekündigt, dass diese Aufhebung auch die EU-Regeln betreffen könnte, was von SPD-Vizekanzler Lars Klingbeil jedoch stark kritisiert wird.
Im Koalitionsvertrag ist vorgesehen, dass die Abschaffung des nationalen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) differenziert und zeitlich gestaffelt erfolgt. Dieses Gesetz, welches für Unternehmen ab einer bestimmten Größe Sorgfaltspflichten zu Menschen- und Umweltrechten regelt, hat seit seiner Einführung hohe Anforderungen an die Unternehmen gestellt. Kritiker bemängeln insbesondere die Berichtspflichten, die für große Unternehmen seit dem 1. Januar 2023 und für solche mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden seit dem 1. Januar 2024 gelten. Verstöße können mit erheblichen Bußgeldern von bis zu 8 Millionen Euro oder bis zu 2% des Jahresumsatzes geahndet werden.
Künftige gesetzliche Rahmenbedingungen
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat die Berichtspflichten bis zum 31. Dezember 2025 ausgesetzt. Zudem ist Deutschland verpflichtet, bis 2027 die europäische Lieferkettenrichtlinie CSDDD umzusetzen, die am 26. Juli 2024 verabschiedet wurde. Um den Anforderungen der Richtlinie gerecht zu werden, sind umfassende Änderungen notwendig. Die Koalition plant auch, bis zum 26. Juli 2027 ein neues Gesetz über internationale Unternehmensverantwortung zu erlassen.
Des Weiteren wird erwartet, dass die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR), die zum 30. Dezember 2025 in Kraft tritt, entschärft wird. Diese fordert Informationen und Risikoanalysen für bestimmte Rohstoffe hinsichtlich ihrer Entwaldungsfreiheit. Um große Kapitalgesellschaften mehr Verlässlichkeit bei der Verwendung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zu bieten, ist eine Reform der AGB-Kontrolle für Verträge zwischen großen Unternehmen geplant.
Mit diesen Reformvorhaben soll nicht nur der bürokratische Aufwand reduziert werden, sondern auch eine engere Zusammenarbeit mit anderen EU-Ländern gefördert werden, um Freihandel und den Schutz der Außengrenzen voranzutreiben. Merz betont, dass Deutschland seine Herausforderungen aus eigener Kraft meistern kann, sofern die Regierung die erforderlichen Maßnahmen umsetzt und aktiv in Brüssel agiert. Die kommenden Monate werden entscheidend sein, um zu bewerten, ob die Koalition die gewünschten Veränderungen tatsächlich umsetzen kann.
Für eine tiefere Einsicht in die vorgeschlagenen Maßnahmen und deren Auswirkungen, bieten die Plattformen FAZ und KPMG Law ausführliche Analysen und aktuelle Entwicklungen.