Gemäß einem Bericht von www.tagesspiegel.de,
Wer eine Wohnung mietet, kann entweder eine Kaution hinterlegen oder eine Mietbürgschaft stellen. Besonders in Ballungsgebieten sind Mietbürgschaften gängig und dienen Vermietern als zusätzliche Sicherheit. Vor allem Menschen mit geringem oder unregelmäßigem Einkommen, wie Auszubildende, Studenten und Freiberufler, sind oft auf eine Mietbürgschaft angewiesen, um eine Wohnung zu finden. Doch für die Bürgen kann dies ein großes finanzielles Risiko darstellen, da sie für sämtliche Verpflichtungen aus dem Mietverhältnis haften.
Die Bürgschaft muss gut durchdacht und nur zugunsten vertrauenswürdiger Personen eingegangen werden, da sie vollständige Zahlungsverpflichtung übernimmt. Statistiken über Ausfälle bei Mietbürgschaften gibt es zwar nicht, aber laut Experten kann es in gewerblichen Mietverhältnissen öfter zu Zahlungsausfällen kommen als bei Wohnungen.
Zudem ist zu beachten, dass nach dem Wohnungsmietrecht keine zusätzliche Mietbürgschaft gefordert werden darf, wenn bereits eine Kaution hinterlegt wurde. Die Doppel-Sicherung ist nur zulässig, wenn die Mieter die Bürgschaft freiwillig anbieten.
Die Entscheidung, eine Mietbürgschaft einzugehen, sollte also gut überlegt sein und nur unter bestimmten Bedingungen in Erwägung gezogen werden. Es handelt sich um eine verantwortungsvolle finanzielle Verpflichtung, die auf gegenseitigem Vertrauen und Kapital basiert.
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