
Am 29. Mai 2025 wurde ein entscheidender Schritt in der Wohnungspolitik Deutschlands gemacht. Das schwarz-rote Kabinett hat einen Gesetzentwurf zur Verlängerung der Mietpreisbremse um vier Jahre bis 2029 beschlossen. Dieser Schritt ist besonders wichtig, da die Mietpreisbremse ohne die Verlängerung Ende dieses Jahres ausgelaufen wäre. rnd.de berichtet, dass das Hauptziel dieser Regelung darin besteht, Mieter in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten vor übermäßigen Mieterhöhungen zu schützen.
Im Rahmen der Mietpreisbremse dürfen Vermieter bei Neuvermietungen die Mieten nicht mehr als 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete ansetzen. Die Entscheidung, ob und wo die Mietpreisbremse angewendet wird, liegt in der Verantwortung der Bundesländer, die dabei eine entsprechende Begründung liefern müssen. Aktuell leben etwa 30 Prozent der Deutschen in Regionen, in denen die Mietpreisbremse gilt.
Politische Zustimmung und Kritik
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) hebt hervor, wie wichtig der rechtliche Schutz für Mieter ist, während aus der Immobilienwirtschaft Widerstand gegen die Mietpreisbremse laut wird. Dirk Salewski, Präsident des BFW, bezeichnet die Regelung als gescheiterte Wohnungsbaupolitik und argumentiert, dass sie Investitionen in den Klimaschutz hemmt und den wirtschaftlichen Betrieb erschwert. Diese Kritik wird durch den Umstand verstärkt, dass der erneute Streit über die Mietpreisbremse zwischen den Koalitionspartnern die Gesetzgebung verzögert hat.
Die Ampel-Koalition hatte ursprünglich eine längere Verlängerung bis Ende 2029 in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, was die Bedeutung der gegenwärtigen Einigung umso mehr unterstreicht. Justizminister Marco Buschmann (FDP) brachte den Gesetzentwurf auf den Weg, nachdem er sich zunächst gegen eine Verlängerung gesperrt hatte. tagesschau.de notiert, dass diese Einigung zwischen den Koalitionspartnern eine notwendige, jedoch unzureichende Maßnahme ist.
Zukünftige Herausforderungen
Im neuen Gesetzentwurf sind auch höhere Anforderungen für Begründungen der Landesregierungen vorgesehen, wenn die Mietpreisbremse wiederholt angewendet werden soll. Dadurch soll eine verfassungsgerichtliche Kontrolle der Verlängerung sichergestellt werden. Während die SPD und die Grünen eine striktere Ausgestaltung des Mietrechts forderten, ist im Ministeriumsentwurf keine Verschärfung der Mietpreisbremse vorgesehen. Dies könnte zu weiteren Diskussionen und Anpassungen in der zukünftigen Wohnungspolitik führen.
Zusammenfassend zeigt sich, dass die Mietpreisbremse ein umstrittenes, jedoch zentrales Element der deutschen Wohnungspolitik bleibt. Der neue Gesetzentwurf ist sowohl eine Antwort auf die aktuelle Marktsituation als auch ein Zeichen der politischen Einigung, auch wenn Differenzen zwischen den Beteiligten bestehen bleiben.