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Mietwagen-Ärger: So wehren sich Urlauber gegen unberechtigte Schadensforderungen!

Das Europäische Verbraucherzentrum (ECC) hat berichtet, dass die Zahl der Beschwerden von belgischen Reisenden über Mietwagen im Ausland im Jahr 2022 stark angestiegen ist. Insgesamt wurden 345 Beschwerden registriert, was einem Anstieg von fast 30 Prozent im Vergleich zu 2021 entspricht. Besonders häufig berichten Urlauber von unberechtigten Schadensforderungen.

Diese Forderungen betreffen oft Kratzer oder Dellen, für die die Mieter verantwortlich gemacht werden, obwohl sie diese nicht verursacht haben. Zudem klagen viele über teure Zusatzversicherungen sowie versteckte Kosten, beispielsweise für die volle Tankfüllung oder Kindersitze. Seriöse Anbieter wie Hertz und Sixt bieten in der Regel transparente Vertragsbedingungen, während lokale Anbieter zwar günstiger erscheinen, jedoch häufig Probleme mit sprachlichen Missverständnissen aufkommen.

Umgang mit Schadensforderungen

Eine Vielzahl der Mietwagenkunden hat nach der Rückgabe mit unberechtigten Schadensforderungen zu kämpfen. Ein konkretes Beispiel zeigt dies eindrucksvoll: Ein Kunde mietete ein Fahrzeug über ALAMO am Hannover Airport, das bei der Übergabe als schadenfrei betrachtet wurde. Bei der Rückgabe allerdings wurde ein oxidierter Felgenschaden festgestellt, was auf einen älteren Schaden hindeutet. In der Folge blockierte ALAMO 1.050 Euro für den angeblichen Schaden, ohne zuvor eine Bewertung vorzunehmen.

Die rechtliche Lage sieht vor, dass die Beweislast beim Vermieter liegt. Dieser muss nachweisen, dass ein Schaden während der Mietzeit entstanden ist. Daher sollten Kunden unbedingt formell Widerspruch gegen solche Schadensforderungen einlegen. Der Widerspruch sollte schriftlich erfolgen und folgende Punkte beinhalten:

  • Bezug auf den Mietvertrag (Vertragsnummer, Anmiet- und Rückgabedatum, Ort).
  • Schilderung des Schadenshergangs aus Sicht des Kunden.
  • Betonung der Unschuld und Hinweis auf oxidierte Schäden.
  • Forderung nach Rückerstattung des einbehaltenen Betrags.
  • Fristsetzung für die Antwort des Unternehmens (z.B. 14 Tage).

Empfehlungen zur Schadenvermeidung

Um Konflikte bei der Mietwagenrückgabe zu vermeiden, empfiehlt das ECC einige hilfreiche Tipps. Dazu gehört, Fotos und Videos des Fahrzeugs sowohl bei Abholung als auch bei Rückgabe zu machen, um den Zustand zu dokumentieren. Außerdem sollten bereits bestehende Schäden im Vertrag vermerkt und von einem Mitarbeiter bestätigt werden. Ein Vertrag in einer verständlichen Sprache auf Papier zu verlangen, kann ebenfalls Missverständnisse vermeiden.

Bei Schwierigkeiten nach der Rückgabe ist es ratsam, direkt mit dem Vermieter zu kommunizieren. Sollte dies nicht erfolgreich sein, kann der Europäische Schlichtungsdienst für Autovermietung (ECRCS) kontaktiert werden. Besonders bei Anbietern mit Sitz in der EU, Norwegen oder Island steht auch das Europäische Verbraucherzentrum zur Verfügung, um Unterstützung zu bieten.

Zusätzlich kann im Falle von unberechtigten Abbuchungen ein Chargeback über die Kreditkarte beantragt werden. Verbraucherschutzstellen und Schlichtungsstellen sind ebenfalls nützliche Anlaufstellen. Wenn alle anderen Möglichkeiten scheitern, bleibt als letzte Option die gerichtliche Durchsetzung.

Insgesamt bleibt es entscheidend, jeden Schritt und jede schriftliche Kommunikation gut zu dokumentieren, um im Zweifelsfall über Beweise zu verfügen.

Für weitere Informationen über die erhöhten Anforderungen und Klagen bezüglich Mietwagen können Sie die Berichterstattung auf BRF nachlesen.

Tim Meisner

Tim Meisner ist ein angesehener Wirtschaftsexperte und Analyst mit über zwei Jahrzehnten Erfahrung in der deutschen Wirtschaftslandschaft. Durch seine langjährige Tätigkeit in Deutschland hat er ein umfassendes Verständnis für lokale und nationale Wirtschaftsthemen entwickelt. Sein Fachwissen erstreckt sich von Finanzmärkten und Unternehmensstrategien bis hin zu makroökonomischen Trends. Er ist bekannt für seine klaren Analysen und durchdachten Einschätzungen, die regelmäßig in führenden Wirtschaftsmedien zitiert werden.

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