Das Mindesthaltbarkeitsdatum auf Bierflaschen oder Dosen bietet eine Genussgarantie bezüglich Geschmack und Kohlensäure, jedoch bedeutet eine Überschreitung nicht zwangsläufig gesundheitliche Risiken. Sogar alkoholfreies Bier bleibt in der Regel nach Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums genießbar. Der pH-Wert des Bieres trägt ebenso wie der Alkoholgehalt dazu bei, dass es keimfrei bleibt, selbst über das Haltbarkeitsdatum hinaus.
Empfehlungen der Verbraucherzentrale Bayern für angebrochene Partyfässer betonen, sie möglichst innerhalb von ein bis zwei Tagen zu konsumieren, da über den Zapfhahn Keime eindringen könnten und der Geschmack durch entweichende Kohlensäure leiden kann. Wenn das Bier schal wird, kann es dennoch für verschiedene Zwecke genutzt werden, wie zum Beispiel in Bratensoßen oder Bierteigen. Zudem lässt sich leicht schal gewordenes Bier mit Zitronenlimonade als Radler oder mit Sprudelwasser als saure Schorle trinken.
Für eine längere Haltbarkeit wird empfohlen, Bier nach dem Einkauf möglichst schnell in einen kühlen, dunklen Keller zu stellen. Besonders dunkle und alkoholreiche Biere eignen sich besser für längere Lagerung. Eine Lagertemperatur zwischen vier und sieben Grad wird vom Deutschen Brauer Bund als ideal angesehen. Die Qualität und der Geschmack des Bieres bleiben dadurch länger erhalten.