
Selbständige haben die Möglichkeit, eine gesetzliche Rente zu beziehen, ähnlich wie angestellte Arbeitnehmer. Dies ist besonders relevant für Eltern, die durch Kindererziehungszeiten zusätzliche Rentenansprüche erwerben können, ein Konzept bekannt als „Mütterrente“. Laut stern.de erhalten Eltern pro Kind eine monatliche Rente von 122 Euro. Um für die Rente qualifiziert zu sein, müssen die Personen mindestens fünf Rentenversicherungsjahre nachweisen.
In der Regel hat ein Elternteil mit zwei Kindern bereits sechs Rentenjahre angesammelt. Die Kindererziehungszeiten werden normalerweise der Mutter zugeschrieben, wobei für Kinder, die vor 1992 geboren wurden, zweieinhalb Rentenjahre anerkannt werden. Ab 2027 sollen alle Eltern für jedes Kind drei Jahre Kindererziehungszeit erhalten, unabhängig vom Geburtsjahr. Dieses Modell wird auch als „Mütterrente 3“ bezeichnet.
Erwerb von Rentenansprüchen
Die Anerkennung von Kindererziehungszeiten ist nicht nur auf Mütter beschränkt, sondern steht auch Vätern und anderen Erziehenden offen. Eltern können diese Zeiten untereinander aufteilen, müssen jedoch in den ersten Lebensjahren des Kindes gemeinsam eine Erklärung abgeben. Zudem gilt, dass Selbständige mit nur einem Kind oder zwei Kindern, deren Erziehungszeiten aufgeteilt sind, fehlende Rentenjahre durch freiwillige Einzahlungen ergänzen können.
Diese freiwilligen Beiträge zur Deutschen Rentenversicherung sind steuerlich absetzbar und können in bestimmten Grenzen selbst ausgewählt werden. Der Mindestbeitrag für diese Einzahlungen beträgt aktuell 103,42 Euro monatlich, während der Höchstbetrag bei 1.404,30 Euro liegt. Ein Beispiel zeigt, dass eine Einzahlung von 2.442 Euro, die dem Mindestbeitrag von zwei Jahren entspricht, zusammen mit drei Kindererziehungsjahren einen Rentenanspruch von fast 134 Euro Monatsrente begründen kann.
Wichtige Informationen zur Mütterrente
Die Rentenansprüche steigen jährlich mit den Löhnen, und die Rentenerhöhung vom 1. Juli 2025 betrug 3,74 Prozent. Eltern müssen vor ihren Einzahlungen jedoch sicherstellen, dass sie die Mütterrente gewährt bekommen, da Kindererziehungszeiten nur anerkannt werden, wenn keine anderen Kinderrentenansprüche bestehen. Eine Kontoklärung oder ein Beratungsgespräch bei der Deutschen Rentenversicherung wird empfohlen, um etwaige Wartezeiten und Ansprüche zu klären.
Rund 10 Millionen Eltern, vor allem Mütter, profitieren von diesen Regelungen. Die Mütterrente wird demjenigen Elternteil gutgeschrieben, der das Kind überwiegend erzogen hat. Diese Regelung gilt nicht nur für leibliche Eltern, sondern auch für Väter, Adoptiv-, Pflege- und Stiefeltern sowie Großeltern, sofern sie die Hauptverantwortung für die Kinderbetreuung tragen.
In geschiedenen Familien spielt die Mütterrente im Rahmen des Versorgungsausgleichs eine wichtige Rolle. Die Regelung zur Kinderberücksichtigungszeit ermöglicht es Eltern, bis zum 10. Lebensjahr des Kindes beitragsfreie Jahre für ihre Rentenansprüche anzuerkennen. Mit der Einführung von Mütterrente 3 ab 2027 wird eine Benachteiligung von Eltern mit vor 1992 geborenen Kindern aufgehoben, was die Chancengleichheit im Rentensystem weiter verbessert.
Väter sollten zudem rechtzeitig eine Kontenklärung bei der Deutschen Rentenversicherung vornehmen, um ihre Ansprüche auf Kindererziehungszeiten optimal zu nutzen, wie buerger-geld.org berichtet. Diese Schritte sind entscheidend, um im Alter von den erworbenen Rentenansprüchen profitieren zu können.