Wirtschaft

Mütterrente in Gefahr! Union und SPD streiten über teure Reformpläne

Die Diskussion um die Mütterrente gewinnt derzeit an Fahrt, während Union und SPD eine Erweiterung der Rentenregelungen für Eltern in Aussicht stellen. Gemäß den aktuellen Plänen sollen allen Eltern, unabhängig vom Geburtsjahr ihrer Kinder, drei Rentenpunkte gewährt werden. Dies wurde von fr.de berichtet.

Die Deutsche Rentenversicherung hat jedoch vor den hohen Kosten dieser Maßnahme gewarnt und die Finanzierung in Frage gestellt. Aktuell gibt es für die Mütterrente keine gezielten Beiträge zur Rentenkasse. Eltern, die aufgrund der Kindererziehung nicht erwerbstätig sind, zahlen keine eigenen Beiträge. Laut den bestehenden Regelungen werden für Kinder, die vor 1992 geboren wurden, bis zu 2 Jahre und 6 Monate angerechnet, während für Kinder ab 1992 bis zu 3 Jahre berücksichtigt werden können. Maximal können unabhängig vom Geburtsjahr bis zu 10 Jahre Kinderberücksichtigungszeiten angerechnet werden.

Hohe Kosten und Forderungen nach Steuerfinanzierung

Für die kommenden Jahre werden die Kosten für die Mütterrente auf voraussichtlich 25 Milliarden Euro im Jahr 2025, etwa 26 Milliarden Euro im Jahr 2026 und rund 27 Milliarden Euro im Jahr 2027 geschätzt. Eine Ausweitung um einen halben Entgeltpunkt könnte zusätzliche 4,5 Milliarden Euro kosten. Gundula Roßbach, Präsidentin der Deutschen Rentenversicherung, hat gefordert, die Mütterrente durch Steuermittel zu finanzieren. Andernfalls könnte der Rentenversicherungsbeitrag um 0,25 Prozentpunkte steigen.

Der Anspruch auf Mütterrente besteht für Personen, die eine Rente empfangen und bei deren Berechnung Kindererziehungszeiten für vor 1992 geborene Kinder berücksichtigt wurden. Kindererziehungszeiten werden in der Regel einem Elternteil zugeordnet, meist der Mutter, jedoch können auch Väter, gleichgeschlechtliche Elternteile, Adoptiv- und Pflegeeltern sowie Großeltern diese Anrechnung beantragen. Studien zeigen, dass die Mütterrente die Rentenlücke zwischen Männern und Frauen nicht signifikant reduziert. Eine nachhaltige Verbesserung der Situation erfordere vielmehr eine bessere Betreuungsinfrastruktur, um Müttern den Wiedereinstieg in den Beruf zu erleichtern.

Weiterhin berichtete deutsche-rentenversicherung.de über die Hintergründe der Mütterrente. Diese wurde am 1. Januar 2014 eingeführt und stellt eine verbesserte Anerkennung von Erziehungszeiten für vor 1992 gebohrte Kinder dar. Seit dem 1. Juli 2019 gibt es eine Mütterrente II, die bis zu 2,5 Kindererziehungsjahre für jedes vor 1992 geborene Kind anerkennt. Für nach 1992 geborene Kinder werden weiterhin bis zu drei Erziehungsjahre angerechnet.

Die Pläne für eine Mütterrente III werden momentan ebenfalls von CDU/CSU und SPD diskutiert, jedoch bleibt unklar, wann und ob diese umgesetzt werden. Die Deutsche Rentenversicherung kann zu diesen neuen Regelungen aktuell keine Auskünfte erteilen.

Tim Meisner

Tim Meisner ist ein angesehener Wirtschaftsexperte und Analyst mit über zwei Jahrzehnten Erfahrung in der deutschen Wirtschaftslandschaft. Durch seine langjährige Tätigkeit in Deutschland hat er ein umfassendes Verständnis für lokale und nationale Wirtschaftsthemen entwickelt. Sein Fachwissen erstreckt sich von Finanzmärkten und Unternehmensstrategien bis hin zu makroökonomischen Trends. Er ist bekannt für seine klaren Analysen und durchdachten Einschätzungen, die regelmäßig in führenden Wirtschaftsmedien zitiert werden.

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