
Die politische Debatte um die Mütterrente gewinnt an Fahrt. Union und SPD planen eine Erweiterung der Mütterrente, die es allen Eltern ermöglichen soll, unabhängig vom Geburtsjahr ihrer Kinder, drei Rentenpunkte zu erhalten. Dies wurde bereits von fr.de berichtet. Die Deutsche Rentenversicherung äußert jedoch Bedenken hinsichtlich der hohen Kosten und stellt die Finanzierbarkeit dieser Erweiterung in Frage.
Beim Einführung der Mütterrente, die am 1. Januar 2014 in Kraft trat, gab es keine gezielten Beiträge zur Rentenkasse für diese Leistung. Eltern, die durch Kindererziehung nicht erwerbstätig sind, leisten keinen eigenen Beitrag. Der Bund übernimmt jedoch für Geburten ab 1992 die Beiträge für Kindererziehungszeiten. Aktuell werden für Kinder, die vor 1992 geboren wurden, bis zu 2 Jahre und 6 Monate angerechnet, während es für Kinder ab 1992 bis zu 3 Jahre sind. Insgesamt können Eltern unabhängig vom Geburtsjahr bis zu 10 Jahre Kinderberücksichtigungszeiten angerechnet bekommen. Die geschätzten Kosten für die Mütterrente belaufen sich für 2025 auf etwa 25 Milliarden Euro, mit einer Steigerung auf rund 27 Milliarden Euro bis 2027.
Kritik und Forderungen
Kritiker weisen darauf hin, dass es für die Mütterrente keine direkte Erstattung gibt und die bereitgestellten Zuschüsse als unzureichend angesehen werden. Gundula Roßbach, Präsidentin der Deutschen Rentenversicherung, fordert eine Finanzierung durch Steuermittel, da ohne diese eine Erhöhung des Rentenversicherungsbeitrags um 0,25 Prozentpunkte drohe. Wer eine Rente bezieht und dessen Berechnung Kindererziehungszeiten für vor 1992 geborene Kinder enthält, hat Anspruch auf die Mütterrente. Diese Zeiten werden in der Regel einem Elternteil zugeordnet, meist der Mutter. Auch Väter, gleichgeschlechtliche Elternteile, Adoptiv- und Pflegeeltern sowie Großeltern können Anrechnungen beantragen.
Ein weiterer Punkt in der Diskussion ist die Frage der Mütterrente III, die von der Union und der SPD in Betracht gezogen wird, deren Umsetzung jedoch noch ungewiss ist. Bisher lebt die Mütterrente von der Qualität der Erziehungszeiten, die durch das Gesetz zur Mütterrente II ab dem 1. Juli 2019 erweitert wurden, und sieht die Anrechnung von bis zu 2,5 Kindererziehungsjahren für vor 1992 geborene Kinder vor.
Zusätzlich hat die gesetzliche Rentenversicherung das Ziel, durch die Anerkennung von Erziehungszeiten einen Ausgleich für die eingeschränkte Erwerbsarbeit nach der Geburt zu schaffen, wie deutsche-rentenversicherung.de berichtet. Bei mehreren Kindern verlängert sich die Kindererziehungszeit entsprechend, sodass beispielsweise für vor 1992 geborene Zwillinge bis zu fünf Jahre angerechnet werden können. Dabei können Kindererziehungszeiten nur einem Elternteil zur selben Zeit zugeordnet werden, in der Regel der Mutter, es sind jedoch auch Übertragungen der Erziehungszeit auf den Vater möglich, sofern beide Elternteile dies schriftlich erklären.