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Nachhaltige Investitionen: Steuervorteile für Unternehmen sprießen!

Nachhaltigkeit rückt zunehmend in den Fokus der Unternehmen, da sie nicht nur Einfluss auf das Unternehmensimage, sondern auch auf den betriebswirtschaftlichen Erfolg hat. Investitionen in ökologische Technologien und ressourcenschonende Prozesse sind nicht mehr ausschließliche Außenpolitik, sondern werden als Schlüssel zur Wettbewerbsfähigkeit betrachtet. Dies berichtet Barnim Aktuell.

Der Gesetzgeber fördert solche nachhaltigen Investitionen mit Steueranreizen, stellt jedoch auch erhöhte Anforderungen an Berichterstattung und Nachweisführung. Die Implementierung dieser Maßnahmen zeigt, dass sich Nachhaltigkeit in der Unternehmensstrategie nicht nur als Pflicht, sondern auch als wirtschaftliche Chance darstellt.

Steuerliche Anreize für nachhaltige Investitionen

Unternehmen können den Investitionsabzugsbetrag gemäß § 7g EStG in Anspruch nehmen. Dieser ermöglicht es, bis zu 50 % der Anschaffungs- oder Herstellungskosten für bestimmte bewegliche Wirtschaftsgüter gewinnmindernd abzuziehen. Dies setzt voraus, dass die Investition innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren erfolgt und in einer inländischen Betriebsstätte genutzt wird. Der Höchstbetrag für den Abzug liegt bei 200.000 Euro pro Betrieb, was ein Investitionsvolumen von bis zu 400.000 Euro ermöglicht.

Zusätzlich wird die degressive Abschreibung für bewegliche Güter des Anlagevermögens, die zwischen dem 30. Juni 2025 und dem 1. Januar 2028 erworben werden, erneut eingeführt. Dabei können Unternehmen bis zu 30 % steuerlich geltend machen, maximal jedoch das Dreifache der linearen Abschreibung. Ein besonderes Augenmerk liegt zudem auf der Turbo-Abschreibung für Elektrofahrzeuge, die Anreize für den Umstieg auf umweltfreundliche Mobilität schafft.

Berichtsanforderungen und Nachhaltigkeitsverpflichtungen

Ein weitreichendes Regelwerk betrifft die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), die größere Unternehmen verpflichtet, umfassende Nachhaltigkeitsberichte zu erstellen. Diese Berichte müssen auch steuerlich relevante Aspekte, wie staatliche Förderungen und CO2-Bepreisungen, berücksichtigen. Unternehmen, die mehr als 1.000 Mitarbeitende beschäftigen, müssen zudem ökologische und soziale Standards in ihrer gesamten Lieferkette einhalten, wie es im Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz festgelegt ist. Sanktionen bei Verstößen drohen nicht nur in Form von rechtlichen Konsequenzen, sondern auch in Form von Reputationsschäden.

In einem weiteren Kontext wird auf die Entwicklung der Plastikverpackungssteuer verwiesen, die in Großbritannien und Spanien implementiert wurde. Diese Steuer betrifft nicht nur Lebensmittelverpackungen, sondern alle Geschäftsbereiche. Die Einführung durch die jeweiligen Länder stellt Unternehmen vor Herausforderungen, insbesondere in der Datenbeschaffung für die Steuerberechnung. Unternehmen müssen sich bewusst sein, dass sie auch mit der Bepreisung von Kohlenstoffdioxid und Treibhausgasen konfrontiert sind.

Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die steuerliche Transparenz und Compliance in Bezug auf Nachhaltigkeit. Empfehlungen dazu werden durch die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen und die G20/OECD-Grundsätze der Corporate Governance unterstützt. Diese stellen sicher, dass Unternehmen in ihren steuerlichen Verpflichtungen verantwortungsvoll handeln.

Die Öffentlichkeit zeigt zunehmend Interesse an der Steuerlast von Unternehmen und ihrem Beitrag zur Finanzierung des Gemeinwesens. Um diesem Bedarf gerecht zu werden, ist der GRI 207 Standard für die steuerliche Transparenzberichterstattung seit dem 1. Januar 2021 in Kraft, der detaillierte Informationen zu Steuerkonzepten und -“Governance” fordert.

Um die Vorteile von nachhaltigem Wirtschaften voll auszuschöpfen, wird empfohlen, eng mit Steuerberatern und Nachhaltigkeitsexperten zusammenzuarbeiten. Dies ermöglicht eine optimale steuerliche Gestaltung und die Sicherung von Wettbewerbsvorteilen in einer sich schnell verändernden wirtschaftlichen Landschaft, wie aus den Erkenntnissen von EY hervorgeht.

Tim Meisner

Tim Meisner ist ein angesehener Wirtschaftsexperte und Analyst mit über zwei Jahrzehnten Erfahrung in der deutschen Wirtschaftslandschaft. Durch seine langjährige Tätigkeit in Deutschland hat er ein umfassendes Verständnis für lokale und nationale Wirtschaftsthemen entwickelt. Sein Fachwissen erstreckt sich von Finanzmärkten und Unternehmensstrategien bis hin zu makroökonomischen Trends. Er ist bekannt für seine klaren Analysen und durchdachten Einschätzungen, die regelmäßig in führenden Wirtschaftsmedien zitiert werden.

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