Nach einem aktuellen Bericht von Fondsprofessionell.at verzichtet die HDI Lebensversicherung AG künftig vollständig auf die Verweisungsklausel in ihren Berufsunfähigkeitsversicherungen. Dies bedeutet, dass die Kunden im Leistungsfall nicht mehr auf andere Tätigkeiten verwiesen werden können, sondern die vereinbarte Rente erhalten, wenn die versicherte Person ihren zuletzt ausgeführten Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben kann.
Diese Entscheidung der HDI Lebensversicherung AG hat potenziell weitreichende Auswirkungen auf den Versicherungsmarkt und die Versicherten. Die Verweisungsklausel war bisher ein häufiger Streitpunkt im Leistungsfall, da Versicherer oft versuchten, Kunden auf andere Tätigkeiten zu verweisen, um Leistungen zu vermeiden oder zu reduzieren. Durch den Verzicht auf die Klausel verbessert sich nun die Absicherung für Versicherte, die im Falle einer Berufsunfähigkeit auf die vertraglich vereinbarte Leistung vertrauen können.
Die Entscheidung der HDI Lebensversicherung AG könnte auch einen Branchentrend setzen und andere Versicherer dazu ermutigen, ähnliche Maßnahmen zu ergreifen. Dies könnte zu einer Veränderung der Produktlandschaft führen und die Wettbewerbsposition der Versicherungsunternehmen beeinflussen.
Für die Versicherten bedeutet der Verzicht auf die Verweisungsklausel eine deutlich verbesserte Absicherung im Leistungsfall. Sie können nun sicher sein, dass sie die vereinbarte Rente erhalten, wenn sie nicht mehr in ihrem zuletzt ausgeübten Beruf arbeiten können. Dies könnte auch dazu führen, dass Berufsunfähigkeitsversicherungen für Verbraucher attraktiver werden, da die Bedingungen transparenter und kundenfreundlicher werden.
Gemäß einem Bericht von www.fondsprofessionell.at,
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