
Ab dem 2. Januar 2025 treten neue Regelungen für Restschuldversicherungen in Kraft, die viele Verbraucher betreffen werden. Der Abschluss eines solchen Versicherungsvertrags darf dann erst eine Woche nach Unterzeichnung des Kreditvertrags erfolgt sein. Diese Maßnahme soll verhindern, dass Verbraucher beim Kreditabschluss unter Druck gesetzt werden, einer Restschuldversicherung zuzustimmen. Diese Änderung ist Teil des § 7a Abs. 5 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG), das festlegt, dass die Vertragserklärung des Versicherungsnehmers in dieser Zeit nicht vor dem Darlehensvertrag abgegeben werden darf, berichtet InFranken.
Bundesverbraucherschutzministerin Steffi Lemke weist darauf hin, dass Restschuldversicherungen häufig im Paket mit Darlehensverträgen angeboten wurden, was Verbraucher oft überrumpelte. Dies wird durch Marktuntersuchungen bestätigt, die erhebliche Missstände im Vertrieb solcher Versicherungen aufzeigen. Viele Kreditnehmer gaben an, dass sie den Eindruck hatten, ohne eine Restschuldversicherung keinerlei Darlehen zu erhalten.
Kritische Aspekte der Restschuldversicherung
Eine Untersuchung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) legt offen, dass mehr als 6% der Testkäufer sich zum Abschluss einer Restschuldversicherung gedrängt fühlten. Der Bund der Versicherten (BdV) rät generell von Restschuldversicherungen ab und stuft sie als überteuert und lückenhaft im Versicherungsschutz ein. Verbraucher verfügen oft bereits über gesetzliche Absicherungen, die im Falle von Arbeitslosigkeit oder -unfähigkeit greifen.
Alternative Absicherungen wie Risikolebensversicherungen und Berufsunfähigkeitsversicherungen werden von Experten als wesentlich sinnvoller erachtet. Diese bieten auch eine bedarfsgerechte Lösung zur Absicherung großvolumiger Finanzierungen. Insbesondere bei der Finanzierung von Ratenkrediten, Autokrediten und Käufen von Geräten oder Möbeln ist die Nachfrage nach Restschuldversicherungen nach wie vor hoch.
Wichtige Regelungen zur Kündigung
Verbraucher, die bereits eine Restschuldversicherung abgeschlossen haben, sollten sich über die Möglichkeiten der Kündigung im Klaren sein. Diese ist in der Regel möglich, jedoch müssen Fristen und separate Kündigungsstellen beachtet werden. Ein Widerruf ist innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsschluss möglich, bei einer Todesfallabsicherung gilt eine Frist von 30 Tagen. Für Verträge, die zwischen 2018 und Ende 2024 abgeschlossen wurden, ist eine erneute Widerrufsbelehrung erforderlich. Ab 2025 entfällt diese Notwendigkeit.
Es wird empfohlen, Kündigungen oder Widerrufe per Einwurfeinschreiben zu versenden, um sicherzustellen, dass die Anträge korrekt zugestellt werden. Bei einem Widerruf muss der Versicherer die Prämien für den Zeitraum nach Zugang des Widerrufs erstatten, sofern der Versicherungsnehmer ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht informiert wurde.
Vor dem Abschluss einer neuen Restschuldversicherung sollten Verbraucher ihre bestehenden Versicherungen sorgfältig prüfen, da viele von ihnen bereits ausreichende Absicherungen bieten. Auch die Verbraucherzentralen empfehlen, sich vor Vertragsunterzeichnung umfassend zu informieren, um böse Überraschungen zu vermeiden. Weitere Informationen zu den Nachteilen von Restschuldversicherungen finden sich auf der Webseite der Verbraucherzentrale.