
Die Reform des Namensrechts in Deutschland, die darauf abzielt, mehr Flexibilität bei der Namenswahl für Ehepartner und Kinder zu schaffen, steht ab sofort zur Verfügung. In einem Schritt, der nicht nur bei Heiratsangelegenheiten relevant ist, sondern auch bei Scheidungen und Adoptionen, wird es für betroffene Personen einfacher, sowohl Vor- als auch Nachnamen im Pass zu ändern. Wie t-online.de berichtet, genügt es in vielen Fällen, den Wunsch beim Standesamt zu äußern und eine geringe Gebühr zu zahlen.
Dieses Vorhaben ist Teil einer umfassenden Modernisierung des Namensrechts, das als bislang restriktiv angesehen wurde und den vielfältigen Lebensentwürfen nicht gerecht wurde. Der aktuelle Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Ehenamens- und Geburtsnamensrechts wurde aufgrund der im Koalitionsvertrag festgehaltenen Ziele beschlossen und soll die bestehenden Lücken im Namensrecht schließen. Laut den Ausführungen des Bundesministeriums der Justiz wird diese Reform somit als notwendige Antwort auf die vorherigen, teils widersprüchlichen Regelungen und unübersichtlichen Änderungen im Namensrecht betrachtet.
Inhalt der Reform
Ein bedeutender Punkt der Reform ist die Einführung echter Doppelnamen, die es Paaren ermöglichen, beide Familiennamen zu kombinieren. Zudem wird die Namensänderung für Scheidungskinder vereinfacht, und Angehörige der Sorben erhalten geschlechtsangepasste Familiennamen. Darüber hinaus wird die friesische und dänische Namenstradition gewürdigt, was den unterschiedlichen kulturellen Hintergründen Rechnung trägt. Besonders hervorzuheben ist auch, dass nach einer Erwachsenadoption kein Zwang zur Namensänderung mehr besteht – adoptierte Personen dürfen ihren Nachnamen selbst wählen.
Die bestehenden gesetzlichen Regelungen, die unter anderem im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), im Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB) und im Personenstandsgesetz (PStG) festgelegt sind, werden somit überarbeitet. Ziel der neuen Regelungen ist es, einen einheitlichen Familiennamen für die Kernfamilie zu ermöglichen und die namensrechtlichen Erklärungen einfacher zu gestalten. Diese Erklärungen werden von den Standesämtern entgegengenommen, während öffentlich-rechtliche Namensänderungen ausnahmsweise von der zuständigen Verwaltungsbehörde vorgenommen werden.
Fazit
Die Reform des Namensrechts kann als längst überfällig angesehen werden und erscheint als Schritt in Richtung einer republikanischen Gesellschaft, die Vielfalt und Individualität wertschätzt. Die Umsetzung dieser Gesetzesänderungen wird voraussichtlich auf breite Zustimmung stoßen, da sie den Anforderungen des modernen Lebens besser gerecht wird. Detailreiche Informationen zu dieser Reform werden in der aktuellen Ausgabe (6/2025) der Zeitschrift „Stiftung Warentest Finanzen“ erläutert, die sich umfassend mit den neuen Regelungen auseinandersetzt.