Gemäß einem Bericht von www.br.de, plant Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP), Kleinstfahrzeuge wie Sitzrasenmäher oder Gabelstapler künftig versicherungspflichtig zu machen, um eine EU-Vorgabe umzusetzen, die generell bei Kraftfahrzeugen eine Haftpflichtversicherung vorsieht. Die Neuregelung der Kfz-Haftpflichtversicherung ist jedoch umstritten und im Bundesrat vorerst gescheitert.
Die Versicherungswirtschaft, vertreten durch den Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), lehnt die Neuregelung ab und bevorzugt eine Beibehaltung der alten Regelung, bei der die kleinen Arbeitsmaschinen über die normale Haftpflichtversicherung abgedeckt waren. Die Einführung einer eigenen KFZ-Haftpflicht für Kleingeräte wird kritisiert, da befürchtet wird, dass Millionen dieser Geräte nicht bis zur Frist angemeldet werden können. Zudem würden drastische Strafen für unversicherte Kleinfahrzeuge drohen.
Unabhängig vom Ausgang des Gesetzesentwurfs ergibt sich aus dieser Diskussion eine potenzielle Auswirkung auf Verbraucher und Unternehmen. Sollte die Neuregelung in Kraft treten, würden Betriebe und Privatpersonen zusätzliche Kosten und bürokratischen Aufwand für die Anmeldung und Versicherung ihrer Kleinfahrzeuge erwarten. Zudem könnte eine hohe Deckungssumme von knapp neun Millionen Euro für jedes versicherte Kleinfahrzeug zu erhöhten Versicherungskosten führen.
Insgesamt gibt es Widerstand gegen diese Neuregelung, sowohl von Ländern im Bundesrat als auch von der Versicherungswirtschaft. Es bleibt abzuwarten, wie das Gesetz letztendlich aussehen wird und welche Auswirkungen es auf den Markt, Verbraucher und die Branche haben wird.
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