
Am Montag, dem 7. Juli 2025, findet um 19.30 Uhr im Bürgersaal des Alten Rathauses eine öffentliche Sitzung des Ausschusses für Finanzen statt. Die Bürgerschaft ist herzlich eingeladen, daran teilzunehmen. In der Sitzung stehen unter anderem die Anerkennung der Niederschrift über die Sitzung vom 17. Oktober 2024 und mehrere Anträge des Bezirksmuseums Buchen e.V. auf der Tagesordnung. Diese Anträge beinhalten Investitionsmaßnahmen sowie einen Zuschuss für Restaurierungs- und Konservierungsmaßnahmen, wie buchen.de berichtet.
Zusätzlich wird der Ausschuss nichtöffentlich gefasste Beschlüsse bekanntgeben. Ein wichtiger Programmpunkt ist die Fragestunde für Einwohner, während derer Anfragen und Anregungen eingebracht werden können. Jugendliche sind zudem aufgefordert, ihre Ideen bis drei Tage vor der Sitzung per E-Mail an stadt@buchen.de zu senden, wobei sie ihren Namen, ihr Alter und ihren Wohnort angeben müssen.
Tagesordnung und Beteiligung der Bürgerschaft
Die Sitzungsunterlagen können interessierte Bürger unter „Kommunalpolitik“ auf der Homepage der Stadt Buchen einsehen oder im Rathaus, Zimmer 25, anfordern. Die Einbringung von Anliegen vor der Sitzung soll eine aktive Bürgerbeteiligung fördern, womit langfristig die Transparenz und Mitgestaltung im kommunalen Finanzwesen gestärkt werden soll.
Der Ausschuss für Finanzen selbst besteht aus 13 stimmberechtigten und mindestens neun beratenden Mitgliedern, unter der Leitung von Ausschussvorsitzendem Dr. Gerrit Krupp. Die Kontaktaufnahme ist über die Telefonnummer 0221 / 221-24649 möglich, wie stadt-koeln.de angibt.
Aufgaben und Zuständigkeiten des Ausschusses
Die Zuständigkeiten des Ausschusses sind vielfältig und umfassen unter anderem die Entscheidung über Darlehen im Betrag zwischen 50.000 und 150.000 Euro sowie den Erlass von Ansprüchen gemäß der Kommunalhaushaltsverordnung NRW für Beträge über 10.000 Euro. Des Weiteren gehört die Vorberatung von wichtigen baulichen Angelegenheiten und finanziellen Entscheidungen zu den zentralen Aufgaben des Ausschusses.
Zuständigkeiten |
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Entscheidungen über Darlehen (50.000 – 150.000 Euro) |
Erlass von Ansprüchen (10.000 – 50.000 Euro) |
Bedarfsfeststellungen für Lieferungen und Leistungen (300.000 – 1,5 Millionen Euro) |
Vorberatungen zu Gemeindeordnungsangelegenheiten |
Abschluss von gerichtlichen und außergerichtlichen Vergleichen über 50.000 Euro |
Diese Treffen und die damit verbundenen Entscheidungen sind entscheidend für die finanzielle Stabilität und Entwicklung der Stadt Buchen. Durch die transparente Einbindung der Bürgerschaft wird zudem ein Signal der Offenheit und Mitbestimmung gesendet.