
Am 18. Juni 2025 hat das Oberlandesgericht Oldenburg entschieden, dass ein Landwirt zur Rückzahlung von 600.000 Euro sowie Zinsen an seine Versicherung verurteilt wird. Diese Entscheidung folgt auf einen langwierigen Rechtsstreit, dessen Wurzeln bis in die Mitte der 1990er Jahre zurückreichen, als auf dem Hof des Landwirts wiederholt Brände ausbrachen. NDR berichtet, dass zunächst technische Defekte als Brandursache vermutet wurden, doch führte die intensiven Ermittlungen schließlich zu dem Verdacht auf Betrugs- und Brandstiftungsdelikte.
Im Jahr 2009 kam es zu einem schweren Brand eines Kälbermaststalls, der als in Auftrag gegebene Brandstiftung nachgewiesen wurde. Die Versicherung hatte in der Folge 600.000 Euro für den entstandenen Schaden gezahlt. Bis 2010 wurden die Kosten für technische Defekte und Brandstiftungen gedeckt. Doch Jahre später, nach einer umfassenden Beweiswürdigung, stellte das Oberlandesgericht fest, dass der Landwirt für Versicherungsmissbrauch gemäß § 265 Abs. 1 StGB verantwortlich war. Laut LTO wurde er als mittelbarer Täter oder Mittäter eingestuft, da er einen Dritten mit der Brandlegung beauftragt und die Tat vorbereitet hatte.
Freispruch und erneute gerichtliche Überprüfung
Interessant ist, dass das vorherige Verfahren vor dem Landgericht Oldenburg mit einem Freispruch endete. Dies geschah aufgrund unzureichender Beweislage für eine strafrechtliche Verurteilung. Das Zivilgericht ist jedoch nicht an die Urteile des Strafgerichts gebunden, was die expansive Beweiswürdigung ermöglicht, die letztlich zur Entscheidung des Oberlandesgerichts führte.
Die Rückforderung der 600.000 Euro durch die Versicherung war damit gerechtfertigt, nachdem sich der Landwirt verrechnet hatte, indem er über Jahre hinweg Versicherungsleistungen in Anspruch nahm, die auf betrügerischen Handlungen basierten. Die Zivilkammer des Landgerichts Oldenburg konnte zwar keine hinreichende Sicherheit für die Täterschaft des Beklagten feststellen, die Beweise des Oberlandesgerichts wogen jedoch schwerer.
Dieses Urteil hat nicht nur rechtliche Konsequenzen für den betroffenen Landwirt, sondern könnte auch weitreichende Folgen für zukünftige Verfahren in ähnlichen Fällen haben. Die Klarheit über die Verantwortung von Versicherungsnehmern im Kontext von Brandstiftungen wird möglicherweise neu definiert.