
Pflegebedürftige in Deutschland erhalten Unterstützung durch Pflegegeld, wenn sie zuhause von Angehörigen, Freunden oder ehrenamtlichen Helfern umsorgt werden. Laut Merkur ist dieses Geld nicht zweckgebunden, dennoch müssen einige Vorgaben beachtet werden, um den Bezug nicht zu verlieren. Unter anderem kann das Pflegegeld gestrichen werden, wenn keine häusliche Pflege entsprechend erfolgt, was als zweckwidrige Verwendung gilt.
Die klassischen Verwendungszwecke für das Pflegegeld umfassen die Entlohnung von pflegenden Angehörigen, die Bezahlung von Haushaltshilfen sowie die Seniorenbetreuung auf Stundenbasis. Wichtige Hinweise sind, dass Investitionen oder Freizeitaktivitäten, die keinen Bezug zur Pflege haben, nicht mit dem Pflegegeld finanziert werden sollten. Zudem sind Pflegegeld und Pflegesachleistungen nicht kombinierbar, es sei denn, die Pflege findet überwiegend zuhause statt.
Leistungen der Pflegeversicherung
Die Pflegeversicherung in Deutschland bietet eine Vielzahl von Leistungen, die oft nur auf Antrag gewährt werden. Diese Leistungen werden von Verbraucherzentrale als Sachleistungen durch gesetzliche Pflegekassen, private Versicherungsunternehmen und Beihilfestellen bereitgestellt. Es ist wichtig zu wissen, dass private Krankenversicherungen Leistungen anbieten müssen, die den gesetzlichen Vorschriften entsprechen.
Die Pflegeversicherung deckt oft nur einen Teil der tatsächlichen Kosten für die Pflege. Pflegebedürftige sollten daher auch mit eigenen finanziellen Aufwendungen rechnen. Bei finanzieller Bedürftigkeit können zudem Leistungen der Hilfe zur Pflege beantragt werden, die von Sozialhilfeträgern geprüft werden müssen.
Pflegegrade und Leistungen
Zur Einstufung der Pflegebedürftigkeit wurden Pflegegrade definiert. Die Pflegebedürftigen können selbst bestimmen, welche Hilfeleistungen sie in Anspruch nehmen möchten, solange die Pflegebedürftigkeit gesichert ist. Für die unterschiedlichen Pflegegrade werden jeweilige Beträge an Pflegegeld ausgezahlt:
Pflegegrad | Pflegegeld | Pflegesachleistungen |
---|---|---|
2 | 347 Euro | 796 Euro |
3 | 599 Euro | 1.497 Euro |
4 | 800 Euro | 1.859 Euro |
5 | 990 Euro | 2.299 Euro |
Das Pflegegeld wurde im Januar 2025 um 4,5 Prozent erhöht, um den steigenden Bedarf zu decken. Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5, die von Angehörigen gepflegt werden, können ebenfalls Anspruch auf Wechsel zwischen Pflegegeld und Pflegesachleistungen haben, sofern ihnen diese nicht vollständig zuteilwerden. Des Weiteren erhalten Pflegebedürftige in ambulant betreuten Wohngruppen einen zusätzlichen Wohngruppenzuschlag.
Für die Pflegebedürftigen sind auch verschiedene Zuschüsse sowie Unterstützungsleistungen vorgesehen. So haben Pflegegrade 2 bis 5 Anspruch auf einen Entlastungsbetrag von 131 Euro monatlich, der zur Erstattung bestimmter Kosten genutzt werden kann. Angebote wie Kurzzeit- und Verhinderungspflege stehen temporär zur Verfügung, um Angehörige und Pflegekräfte zu entlasten.
Abschließend bleibt festzuhalten, dass die Beantragung von Leistungen der Pflegeversicherung und das Verständnis der Regeln für Pflegegeld entscheidend für die Sicherstellung der Pflege ist. Betroffene sollten sich frühzeitig informieren, um die notwendigen Schritte zu unternehmen.