
Die Bundesregierung plant, ein neues Modell einzuführen, das Versicherungen zur Bereitstellung von Elementarschutz verpflichtet. Diese Maßnahme ist das Ergebnis der steigenden Nachfrage nach Versicherungen gegen Schäden, die durch Naturkatastrophen wie Überschwemmungen und Starkregen verursacht werden. Dennoch bleibt unklar, ob Haushalte tatsächlich verpflichtet sein werden, diesen Schutz in Anspruch zu nehmen. Der Koalitionsvertrag sieht vor, dass Elementarschutz in jede Gebäude-Police integriert werden muss. Dies wirft die Frage auf, ob Eigentümer die Möglichkeit haben sollten, diesen Schutz abzuwählen, ohne dass der Staat im Ernstfall einspringt.
In Deutschland sind derzeit viele Haushalte nicht gegen die Risiken aus Wetterextremen abgesichert. Dies hatte in der Vergangenheit fatale Folgen, da oft die Steuerzahler die Kosten für notleidende Hauseigentümer übernehmen mussten. Experten betonen die Notwendigkeit, klarzustellen, welche Risiken durch die Versicherung abgedeckt sind. Vor allem Ausschlüsse wie Sturmflut und aufsteigendes Grundwasser könnten problematisch sein, insbesondere im Norden des Landes.
Alternative Vorschläge zur Versicherungspolitik
Bedenken über die gesetzlichen Regelungen und deren praktische Anwendung werden von mehreren Seiten geäußert. Bundesjustizminister Marco Buschmann hat eine einmalige Angebotspflicht vorgeschlagen, die für viele als besser gilt als eine reine Pflichtversicherung oder das französische Naturgefahren-System. Jörg Asmussen, Hauptgeschäftsführer des GDV, betont, dass diese einmalige Angebotspflicht eine bessere Versicherungslogik bieten würde, da sie auf einer risikobasierten Prämienberechnung basiert.
Diese Strategie lässt den Kunden die Wahl, ob sie das Angebot annehmen möchten. Der GDV verfolgt mit seinem Gesamtkonzept drei zentrale Elemente: mehr Prävention und Anpassung an Klimafolgen, freiwilligen Versicherungsschutz sowie eine Risikoteilung zwischen privaten Versicherern und dem Staat in Fällen extremer Naturkatastrophen. Asmussen kritisiert jedoch, dass in den Bereichen Prävention und Klimafolgenanpassung bislang zu wenig unternommen wurde und der Aspekt der Risikoteilung oft mangelhaft ist.
Schutz durch Prävention
Unabhängig von den Versicherungsmodellen weisen Experten darauf hin, dass eine umfassende Vermeidung von Schäden durch geeignete Bauplanung, Küstenschutz und präventive Maßnahmen am Haus an oberster Stelle stehen sollte. Nur durch solche Strategien kann den wachsenden Herausforderungen durch den Klimawandel wirksam begegnet werden. Die Reduzierung der Erderwärmung wird als übergeordnete Priorität genannt, wobei die Kombination aus Versicherungsschutz und präventiven Maßnahmen als Schlüssel zur Minimierung von Risiken gilt.
Insgesamt bleibt festzuhalten, dass die Diskussion über den Elementarschutz in Deutschland weitergeht. Ob eine Pflichtversicherung, eine einmalige Angebotspflicht oder eine Kombination aus beiden die beste Lösung ist, hängt von den konkreten Details ab, die in den kommenden Monaten ausgearbeitet werden müssen. Die Bedenken der Eigentümer und der Versicherungswirtschaft sollten dabei ebenso berücksichtigt werden wie die Notwendigkeit, gesetzliche Rahmenbedingungen zu schaffen, die sowohl wirksam als auch praktikabel sind.