Gemäß einem Bericht von www.lto.de,
Viele von Überflutungen und Starkregen Betroffene können sich einen freiwilligen Versicherungsschutz nicht leisten oder bekommen keinen. Eine Pflichtversicherung gegen Überschwemmungen könnte helfen. Das BMJ ist aber dagegen.
Die derzeitigen Überschwemmungen in Deutschland haben erneut die Diskussion über den Versicherungsschutz gegen Naturkatastrophen angeregt. Laut dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) sind derzeit nur rund 50 Prozent der Gebäude gegen Naturgefahren wie Hochwasser und Überschwemmung versichert. Insbesondere in betroffenen Gebieten wie Niedersachsen liegt die Versicherungsdichte sogar noch niedriger.
Die Einführung einer Elementarschadenpflichtversicherung wird von Verbraucherschützern und Politikern gefordert. Dabei wird argumentiert, dass eine verpflichtende Versicherung dazu beitragen könnte, die finanziellen Auswirkungen von Naturkatastrophen auf die Bürger zu verringern. Ein Rechtsgutachten hat ergeben, dass eine solche Versicherungspflicht mit dem europäischen Unionsrecht und dem deutschen Verfassungsrecht vereinbar ist.
Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) steht jedoch gegen die Einführung einer verpflichtenden Elementarschadenversicherung. Er argumentiert, dass eine solche Pflicht zu höheren Kosten für die Bürger und zur Zunahme von Bürokratie führen würde. Die Versicherungsbranche schätzt, dass die Kosten je Einfamilienhaus jährlich zwischen 100 und 2.000 Euro liegen würden. Außerdem seien die Gesamtbeiträge in der Wohngebäudeversicherung aufgrund der Klimafolgen in den kommenden Jahren erheblich gestiegen.
Trotz des Widerstands des BMJ und der Versicherungswirtschaft drängen die Grünen und einige Bundesländer auf die Einführung einer Versicherungspflicht. Sie argumentieren, dass Nichthandeln die teuerste Option sei und dass ein solcher Schutz notwendig sei, um mehr Sicherheit für die Betroffenen zu schaffen.
Es bleibt abzuwarten, ob die Diskussion um die verpflichtende Elementarschadenversicherung zu konkreten gesetzlichen Regelungen führen wird oder ob Präventionsmaßnahmen im Bau- und Umweltrecht den Fokus der Regierung bilden werden. Die Auswirkungen einer solchen Versicherungspflicht auf den Markt, die Verbraucher und die Versicherungsbranche sind noch nicht vollständig abzuschätzen.
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