
Die Polizei in Baden hat einen 29-jährigen polnischen Autofahrer überführt, der ohne gültigen Führerausweis und ohne Versicherungsschutz mit einem nicht zugelassenen Fahrzeug unterwegs war. Dies geschah im Rahmen einer Verkehrsüberwachung an der Gstühl-Kreuzung, wo mehrere Blitzgeräte sowohl Geschwindigkeits- als auch Rotlichtverstöße registrieren.
Der Pole war bereits zuvor als Temposünder aufgefallen und wurde mit seinem Fahrzeug, einem Audi A5, vom Gstühl-Blitzer erfasst. In diesem Fall war er mit 67 km/h unterwegs und überschritt damit die zulässige Höchstgeschwindigkeit um 12 km/h. Besonders gravierend ist, dass der Audi keine gültigen Kontrollschilder hatte, die im Fahndungsregister ausgeschrieben waren.
Ermittlungen und rechtliche Folgen
Die Ermittlungen ergaben, dass der Pole das Fahrzeug eines anderen Fahrers, einer Frau mit einem Opel Astra, verwendet hatte, während dessen Kontrollschild zu einem Peugeot gehörte, der bereits seit Dezember 2023 außer Verkehr gesetzt war. Dieser Peugeot war zudem ohne Haftpflichtversicherung, und auch die Kontrollschilder wurden an den Audi A5 montiert, welcher in einer Tiefgarage gefunden wurde.
Die Staatsanwaltschaft Baden erließ aufgrund dieser Umstände einen Strafbefehl gegen den 29-Jährigen. Darin wurden mehrere Verstöße angeklagt, darunter der Missbrauch von Ausweisen und Schildern sowie das Fahren ohne Fahrzeugausweis und ohne Haftpflichtversicherung. Der Pole wurde zu einer bedingten Geldstrafe von 100 Tagessätzen à 30 Franken verurteilt, was insgesamt 3.000 Franken ergibt. Zudem muss er eine Busse von 1.050 Franken sowie zusätzliche Gebühren von 1.486 Franken zahlen, was die Gesamtsumme auf 2.535 Franken erhöht.
Rechtliche Hintergründe zum Fahren ohne Führerschein
Fahren ohne Führerschein ist nicht nur in der Schweiz, sondern auch international ein ernst zu nehmendes Delikt. Laut Experten kann dies mit Geldstrafe oder sogar mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 12 Monaten bestraft werden, abhängig von der Schwere des Vergehens. Zum Beispiel wird nie einen Führerschein besessen zu haben strenger geahndet, während ein Fahrverbot in der Regel mit bis zu 180 Tagessätzen oder bis zu 6 Monaten Freiheitsstrafe geahndet wird.
Wiederholungstäter müssen mit drastischeren Strafen rechnen, während Fahrzeughalter, die wissentlich ihr Fahrzeug an unberechtigte Fahrer überlassen, ebenfalls zur Verantwortung gezogen werden können. Insbesondere bei Unfällen oder schwereren Verstößen kann das Strafmaß erheblich steigen. Im Zusammenhang mit Versicherungsschutz ist zu beachten, dass Versicherungen im Falle eines Unfalls oft Leistungen verweigern können, wenn der Fahrer ohne gültigen Führerschein unterwegs war.
Die schwerwiegenden rechtlichen Konsequenzen verdeutlichen die Dringlichkeit von richtiger Fahrberechtigung und Haftpflichtversicherung. Fahren ohne Fahrerlaubnis erfordert daher eine eingehende rechtliche Prüfung durch Fachanwälte für Verkehrsrecht.