Rainer Wendt, der Bundesvorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft, äußert sich skeptisch zur neuen Regelung der Vorratsdatenspeicherung, die im Fachjargon als „Quick-Freeze-Verfahren“ bekannt ist. Er kritisiert vor allem die fragwürdigen Umstände der Einigung zwischen der FDP und der SPD. Wendt betont, dass die neue Regelung, die den Zugriff auf Kommunikationsdaten wie IP-Adressen oder Telefonnummern nur bei schweren Straftaten mit richterlicher Erlaubnis erlaubt, nicht ausreichend sei.
Ein zentraler Kritikpunkt von Wendt ist die Tatsache, dass die Quick-Freeze-Regelung nicht die Möglichkeit bietet, auf alte Kommunikationsdaten zuzugreifen, wie es beispielsweise im Fall der NSU-Täter wichtig gewesen wäre. Er erklärt, dass selbst im Falle von RAF-Terroristen oder den NSU-Tätern Mundlos und Böhnhardt, die Daten nicht mehr verfügbar seien und somit nicht genutzt werden könnten.
Wendt hebt hervor, dass die Vorratsdatenspeicherung entscheidend ist, um Netzwerke von Verdächtigen aufzudecken und Kommunikationsverbindungen nachzuverfolgen. Er betont die Bedeutung einer intensiven Datenüberwachung und bedauert, dass Deutschland im Vergleich zu anderen europäischen Ländern wie Frankreich ein solches Instrument fehlt.
Abschließend macht Wendt deutlich, dass die Polizeigewerkschaft weiterhin Druck auf politische Entscheidungsträger ausüben wird, um eine erneute Erweiterung der Vorratsdatenspeicherung in Deutschland zu erwirken. Er betont die Notwendigkeit, dringend tatverdächtige Extremisten intensiver überwachen zu können und fordert eine klare Definition der Kriterien für die Beobachtung durch Nachrichtendienste.