
Die neue Koalition aus Union und SPD verfolgt ambitionierte Pläne zur Entlastung der Wirtschaft in Deutschland. Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) hat angekündigt, dass noch vor den Sommerferien erste Entscheidungen getroffen werden sollen, um die Konjunktur anzukurbeln. Nach zwei Jahren mit Rezession und einer stagnierenden Wirtschaft stellt sich die Lage als herausfordernd dar. Deshalb sind gezielte Maßnahmen notwendig, um dem Druck, insbesondere von Wirtschaftsverbänden, entgegenzuwirken. Diese kritisieren hohe Energiekosten, Steuern und langwierige Genehmigungsprozesse.
Im Zentrum der Vorschläge stehen bessere steuerliche Abschreibungsmöglichkeiten auf Investitionen sowie Vorschläge zur Bürokratieentlastung. Zudem sind gesetzliche Regelungen für ein kreditfinanziertes Sondervermögen von 500 Milliarden Euro angedacht, welches zur Finanzierung von Infrastrukturprojekten und Klimaschutzinitiativen beitragen soll. SPD-Chef Lars Klingbeil beschreibt dieses Vorhaben als Sofortprogramm, das zügig in die Tat umgesetzt werden muss. Auch CSU-Chef Markus Söder fordert sichtbare Fortschritte bis zum Sommer.
Geplante steuerliche Entlastungen
Im Rahmen des Koalitionsvertrags, der am 9. April 2025 unter dem Titel „Verantwortung für Deutschland“ vereinbart wurde, sind umfassende steuerliche Entlastungen vorgesehen. Ab dem Jahr 2025 soll ein „Investitions-Booster“ mit einer degressiven Abschreibung von 30% für neue Ausrüstungsinvestitionen eingeführt werden. Die Körperschaftsteuer wird schrittweise ab 1. Januar 2028 von 15% gesenkt. Es sind zudem Verbesserungen für Personengesellschaften geplant, insbesondere in Bezug auf die Optionsmodelle und Thesaurierungsbegünstigung.
Ein bemerkenswerter Punkt ist die angestrebte Erhöhung des Gewerbesteuer-Mindesthebesatzes von 200 auf 280 Prozent, sowie Maßnahmen gegen Scheinsitzverlegungen in Gewerbesteuer-Oasen. Die geplante Senkung der Einkommensteuer für kleine und mittlere Einkommen wird ebenso diskutiert, ebenso wie eine Reduzierung der Schere zwischen Kinderfreibeträgen und dem Kindergeld.
Investitionen und soziale Maßnahmen
Zusätzlich zur steuerlichen Entlastung sollen auch soziale Maßnahmen berücksichtigt werden. Beispielsweise wird eine Anhebung des Alleinerziehenden-Entlastungsbetrags angestrebt, zusammen mit Steueranreizen für Mehrarbeit und steuerfreien Überstundenvergütungen. Auch die Entlastung von energetischen Sanierungen in ererbten Immobilien ist Teil des Plans. Des Weiteren sind Verbesserungen für die finanzielle Situation von Alleinerziehenden, die Wiederanhebung der Übungsleiterpauschale und Änderungen bei der Entfernungspauschale geplant.
Änderungen in der Umsatzsteuerpolitik, wie die dauerhafte Senkung des Umsatzsteuersatzes für Speisen in der Gastronomie auf 7%, sowie die Stärkung der Gemeinnützigkeit durch eine Erhöhung der Freigrenze für wirtschaftliche Geschäftsbetriebe sind weitere Elemente des Koalitionsvertrags. All diese Maßnahmen sind darauf ausgelegt, Anreize für Investitionen und die Schaffung neuer Arbeitsplätze zu setzen.
Der Koalitionsausschuss, das zentrale Gremium zur Planung und Umsetzung dieser Maßnahmen, soll künftig regelmäßig tagen. Die letzten Sitzungen des Bundestags und des Bundesrats vor der Sommerpause stehen für Mitte Juli an, was den Zeitdruck erhöht, zeitnahe Entscheidungen zu treffen.
Die kommenden Monate könnten entscheidend dafür sein, wie Deutschland aus der aktuellen wirtschaftlichen Flaute herauskommt. Die Kombination aus steuerlichen und sozialen Maßnahmen könnte dabei eine Schlüsselrolle spielen.