Im Jahr 2024 gibt es wichtige Änderungen, auf die Rentner achten müssen. Viele Rentner entscheiden sich dafür, auch im Ruhestand weiter zu arbeiten. Die Gründe dafür sind vielfältig – von finanziellen Herausforderungen bis hin zum Bedürfnis nach Beschäftigung. Laut Berichten der Deutschen Presse-Agentur waren im Jahr 2023 etwa 1,67 Millionen Menschen im Alter zwischen 63 und 67 Jahren in Deutschland sozialversicherungspflichtig und geringfügig beschäftigt.
Rentner, die bereits Altersrente beziehen, haben seit 2024 die Freiheit, unbegrenzt dazu zu verdienen, unabhängig von der Regelaltersgrenze. Sowohl Minijobs als auch andere Beschäftigungen sind möglich, ohne dass die Rentenzahlungen gekürzt werden. Früher war dies nur Rentnern möglich, die bereits die Regelaltersgrenze erreicht hatten.
Für Rentner mit Erwerbsminderungsrenten wurden ab dem 1. Januar 2024 die Hinzuverdienstgrenzen angehoben. Bei Vollerwerbsminderung können Rentner bis zu 18.558,75 Euro pro Jahr hinzuverdienen, ohne dass dies angerechnet wird. Für Teilzeiterwerbsminderung liegt die Grenze bei 37.117,50 Euro. Es gibt individuelle Hinzuverdienstgrenzen je nach Rentenart, daher ist es ratsam, sich vor der Aufnahme eines Minijobs bei der Deutschen Rentenversicherung beraten zu lassen.
Eine weitere Änderung betrifft Minijobs, da die Verdienstgrenze seit Anfang 2024 auf 538 Euro monatlich gestiegen ist. Dieser Anstieg resultiert aus dem höheren Mindestlohn von 12,41 Euro pro Stunde. Rentner können mehrere Minijobs parallel ausüben, solange die monatliche Verdienstgrenze von 538 Euro nicht überschritten wird. Wenn das Einkommen diese Grenze überschreitet, werden alle Jobs versicherungspflichtig und gelten nicht mehr als Minijobs.