Wann Arbeitnehmer in Deutschland in den Ruhestand treten können, hängt maßgeblich vom Geburtsjahr ab. Eine der zentralen Fragen, die viele zukünftige Rentnerinnen und Rentner beschäftigt, ist die Möglichkeit, vor dem 67. Lebensjahr in Rente zu gehen. Die Regel besagt, dass für die meisten Personen der Renteneintritt mit dem 67. Lebensjahr einhergeht. Sollte jemand früher den Ruhestand antreten wollen, so sind Abschläge unumgänglich.
Es stellt sich daher die Frage, welche Jahrgänge noch vor dem 67. Lebensjahr ohne Abschläge in Rente gehen dürfen und für welche Jahrgänge die Rente erst ab einem Alter von 67 Jahren möglich ist. Um Anspruch auf Rente zu haben, müssen Arbeitnehmer mindestens fünf Jahre in die Rentenkasse eingezahlt haben, um die „Mindestversichertenzeit“ zu erfüllen.
Das Geburtsjahr entscheidet letztendlich darüber, ab wann Arbeitnehmer in Deutschland abschlagsfrei in Rente gehen können. Laut Informationen der Deutschen Rentenversicherung können lediglich Versicherte der Jahrgänge 1958 bis 1963 vor ihrem 67. Geburtstag in den Ruhestand treten, ohne Abzüge zu erleiden. Für alle anderen Jahrgänge ab 1964 liegt das reguläre Renteneintrittsalter auch nach 35 Beitragsjahren bei 67 Jahren.
Es ist jedoch möglich, vor dem Erreichen des 67. Lebensjahres in Rente zu gehen, jedoch mit Abschlägen. Eine Ausnahme bilden beispielsweise Personen im Bergbau. Es ist ratsam, dass aktuelle Ruheständler ihre Rentenansprüche prüfen, da sie möglicherweise Anspruch auf mehr Rentenpunkte haben, die aktiv beantragt werden müssen.